BPL am Höllbächle erneute Auslegung


Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich auch folgendem Kartenausschnitt:

 Beplan. Hoellbaechle erneue Auslegung

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften, gefertigt von Käser Ingenieure, Fellbach in der Fassung vom 15.12.2022.

Als weitere Unterlagen liegen die schalltechnischen Untersuchung von rw bauphysik, Schwäbisch Hall vom 26.05.2020 vor und die artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro roosplan, Backnang vom 30.09.2022.

Ziel und Zweck:

Zur Deckung des anhaltend hohen Wohnbedarfs insbesondere auch im Geschosswohnungsbau sollen an der Siebenkniestraße angrenzend an das Gelände der Hörschbachschule und des Hörschbachkindergartens Wohnbauflächen für Mehrfamilienhäuser geschaffen werden. Vorgesehen ist eine Bebauung mit 7 Wohngebäuden und insgesamt 69 Wohneinheiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan liegt mit Textteil und Begründung in der Zeit vom

Montag, den 02.01.2023 bis einschließlich Freitag, den 03.02.2023

öffentlich aus und kann von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt vereinbart werden.

folgende PDF-Dateien können herunter geladen werden:

Bebauungsplan

Textteil

zeichnerischer Teil

Abwägungstabelle

Artenschutzrechtliche Prüfung

Begründung

Merkblatte Bodenschutz 

Merkblatt Dezentrale Beseitigung

Schalltechnische Untersuchung

Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Murrhardt, den 21.12.2022

gez.

Armin Mößner
Bürgermeister

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Redakteur / Urheber