Bebauungsplan "Danielschule"

Bebauungsplan „Danielschule“


Bebauungsplan „Danielschule“

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am 03.04.2025 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten und untereinander und gegeneinander abgewogen. Außerdem wurde der Umweltbericht erstellt. Dies führte zu Änderungen in der Planung. Der Gemeinderat hat außerdem beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegen. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich zum Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Danielschule“ ergibt sich unmaßstäblich aus folgendem Kartenausschnitt:

KartenausschnittAnlass, Ziele und Zwecke der Planung

Die Grundstücke befinden sich derzeit in einem unüberplanten Bereich. Die Schule bietet momentan die Schulprofile für die Grund- und Realschule an. Geplant ist der Ausbau des Schulbetriebs u.a. zu einem dualen Schulsystem, bei dem neben dem Schulabschluss gleichzeitig ein Lehrabschluss ermöglicht werden soll. Als Grundlage für diese Entwicklung dient die Bebauungsplanaufstellung. Die Neuordnung des Plangebietes umfasst ebenso den Kindergarten der Stadt Murrhardt, damit die Entwicklung des Kindergartens planungsrechtlich abgedeckt ist.

Zur Erreichung der genannten städtebaulichen Ziele und zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie für eine geordnete Erschließung und Bebauung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Danielschule“ erforderlich.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 14.11.2024/03.04.2025 und die Begründung vom 14.11.2024, beides erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan, werden zusammen mit dem Umweltbericht (der eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz enthält und Betrachtungen zu den Schutzgütern Boden, Pflanzen und Tiere, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild und Erholung und Fläche aufführt) vom 21.03.2025, der artenschutzrechtlichen Prüfung (untersucht wurden Vögel, Fledermäuse und Reptilien) vom 14.11.2024, dem Lärmgutachten (das die Lärmemission zu Straßenverkehr, Schienenverkehr und anlagenbedingten Lärm enthält) vom 28.02.2024, der wasserrechtlichen Zulassung nach § 78 Abs.2 WHG vom 05.12.2024 und der Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen (in der auch umweltbezogene Stellungnahmen enthalten sind) vom 03.04.2025 in der Zeit vom

Montag, den 14.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 23.05.2025

(Auslegungsfrist)


im Internet unter www.murrhardt.de/Danielschule veröffentlicht.

Die Unterlagen können zusätzlich in Papierform von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der genannten Unterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt, vereinbart werden.

folgende Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Während der genannten Auslegungsfrist kann sich jedermann zur Planung äußern. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die Stadt Murrhardt, Baurechtsamt, E-Mail: baurechtsamt(at)murrhardt.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Äußerungen auch auf anderem Weg, insbesondere schriftlich oder vor Ort zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Murrhardt, den 12.04.2025

gez.

Armin Mößner

Bürgermeister