Bebauungsplan „Höhenweg – Erweiterung“ – erneute Auslegung


Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 215a Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belangen, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt. Mit dem Bebauungsplan „Höhenweg – Erweiterung“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung der Nutzung von innerörtlichen Potenzialflächen zur Schaffung von Wohnbauland geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanerweiterung ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt.

Der im Lageplan dargestellte Geltungsbereich umfasst die Teilbereiche der Grundstücke Flst. 889/1, 897, 925, 926/1, 935/2 Höhenweg/ Ecke Großgartenweg.

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanentwurfs mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften, gefertigt von Käser Ingenieure, Fellbach in der Fassung vom 09.02.2023, zuletzt geändert am 26.09.2024.

Den Unterlagen sind beigefügt:

Der Umweltbericht vom 24.09.2024, das Kurzprotokoll Artenschutz vom 28.07.2022, die Artenschutzrechtliche Prüfung zu Reptilien und Schmetterlingen vom 30.10.2023, das Bodenschutzkonzept vom 10.07.2023, die Abwägungstabelle und die Merkblätter Bodenschutz und Niederschlagswasser.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit den oben aufgeführten Bestandteilen liegt zudem vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 – je einschließlich – öffentlich aus und kann von jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) im Erdgeschoss des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 vereinbart werden.

Folgende Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Hinweis:

Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per eMail (baurechtsamt(at)murrhardt.de) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, wird um Angabe von Name und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen könne bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Umweltbelange:

Der Bebauungsplan „Höhenweg - Erweiterung“ wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt. Aufgrund einer Bundesgerichtsentscheidung verstößt die Durchführung gem. § 13b BauGB gegen das europäische Recht. Zwischenzeitlich kann mittels dem Reparaturverfahren gem. § 215a i.V.m. § 13a BauGB das Verfahren geheilt werden. Hierfür wurde der Umweltbericht vom 08.07.2024 erstellt.

Im Umweltbericht wurden die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, Artenschutz, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild und Erholung und Fläche untersucht. Die Umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Kultur- und Sachgüter, Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung von erneuerbaren Energien, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht, die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes wurden untersucht.

Durch den Bebauungsplan werden keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete beeinträchtigt. Es besteht auch keine Pflicht zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallbetrieb). Im Osten des Plangebiets befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbunds mittlerer Standort, welche durch die Umsetzung des Vorhabens teilweise überbaut wurde. Ausgleichmaßnahmen wurden hierfür festgesetzt. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung zu Reptilien und Schmetterlingen ist erfolgt und liegt zur Einsichtnahme bei. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG können bei Berücksichtigung geeigneter Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.

Murrhardt, den 05.10.2024

gez.

Armin Mößner
Bürgermeister

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Redakteur / Urheber