Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes


Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47 a - f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
 
Der Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Murrhardt gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt Murrhardt am 03.12.2020 in Kraft getreten.
 
Die Stadt Murrhardt hat, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt.
 
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47 d BImSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 16.05.2020 in der Zeit vom 26.05.2020 bis einschließlich 26.06.2020 durchgeführt. Aus der öffentlichen Auslegung gingen keine Einwendungen, Hinweise oder Anregungen ein. Die Ergebnisse der Abwägung aus der Behördenbeteiligung wurden in der Beschlussfassung aufgenommen und dargestellt.
Der LAP mit den dazugehörigen Anhängen wird beim Baurechtsamt der Stadt Murrhardt im Amtshaus Klosterhof 11 in 71540 Murrhardt, EG A04 während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
 
Außerdem ist der LAP auf der Homepage der Stadt Murrhardt mit allen Anlagen unter www.murrhardt.de/laermschutz abrufbar. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
 
Hinweis:
Seit Montag, 02.November 2020 ist das Amtshaus für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Die Einsichtnahme von Planunterlagen wird während der üblichen Öffnungszeiten nach terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Baurechtsamtes, Tel. 07192/213-411 (-413) weiterhin gewährleistet.
Der Eintritt wird unter Maßgabe der aktuell geltenden Vorschriften der Verordnung der Landesregierung zugelassen.
 
Murrhardt, den 19.12.2020
 
 
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister


Folgende Pläne können heruntergeladen werden:

Laermaktionsplan_Stufe3

Laermaktionsplan






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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt