Stadtnachricht
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Sondergebiet Froschgrube"
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 29.06.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Froschgrube“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Nach § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, eingeholt. Maßgebend sind der Lageplan M=1:1000 und der Textteil mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften vom Ingenieurbüro Käser, Fellbach, sowie die Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse, gefertigt vom Büro Werkgruppe gruen, vom März 2022 und das tierökologische Gutachten, ebenfalls gefertigt von der Werkgruppe gruen, vom Januar 2023. Der Bericht zur Altablagerung vom Ingenieurbüro Klinger und Partner, Stand 27.05.2020 liegt ebenfalls den Unterlagen bei.
Das Plangebiet befindet sich auf der Gemarkung Murrhardt und umfasst vollständig das Flst.-Nr. 1277/1.
Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der folgende Kartenausschnitt:
Lageplan „Sondergebiet Froschgrube“ (unmaßstäblich)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Froschgrube“ (zeichnerischer
Teil, schriftlicher Teil und Begründung in der Fassung vom 08.07.2023), die Übersichtsbegehung zum Artenschutz, das tierökologische Gutachten sowie die Untersuchung zum Altlastenstandort liegen vom
Dienstag, 18.07.2023 bis einschließlich Montag, 21.08.2023
öffentlich aus und können von jedermann im Erdgeschoss des Amtshauses (Klosterhof 11) in Murrhardt während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses (Marktplatz 10) in Murrhardt vereinbart werden.
Folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:
Textteil mit örtlichen Bauvorschriften
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Murrhardt, den 08.07.2023
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister