Stadtnachricht

Einziehung eines Weges in Unterneustetten (Grst. Flst. Nr. 9/0)

Weg soll gemäß § 7 des Straßengesetzes eingezogen/entwidmet werden

Der Weg in Unterneustetten beginnend bei Unterneustetten 4 und 6, entlang den Grst. Flst. Nr. 9/4, 9/1, 51/1 und 52/0 soll nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg eingezogen werden.

Der Weg ist praktisch nicht mehr existierend und stellt eine Grünfläche dar. Weiter ist er ohne Übertritt von privater Fläche nicht zu erreichen.

Der Weg ist daher für den öffentlichen Verkehr entbehrlich.

Die Einziehung dieses öffentlichen Weges ist nach öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten gegeben. Gegen die Einziehungsabsicht kann innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Bürgermeisteramt Murrhardt, Marktplatz 10 - Rathaus in 71540 Murrhardt eingelegt werden.

Sachgebiet  Ordnung und Soziales

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Amt für Ordnung und Soziales