Stadtnachricht

75 Jahre Grundgesetz


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Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen, föderalistischen und sozialen Rechtsstaat. Wichtige Erfahrungen aus der deutschen Geschichte spiegeln sich im Grundgesetz wider. Vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verbrechen werden die Grundrechte als unmittelbar geltendes und einklagbares Recht garantiert. Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Am 8. Mai 1949 wurde das "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" in der Schlussabstimmung des Parlamentarischen Rates mit 53 Ja-Stimmen gegen zwölf Nein-Stimmen angenommen. Die Länderparlamente stimmen ebenfalls zu – mit Ausnahme des Bayerischen Landtags. Da jedoch nur zwei Drittel der Länder zustimmen müssen, trat das Grundgesetz auch in Bayern in Kraft. Das Grundgesetz wurde durch die Militärgouverneure der Besatzungsmächte am 12. Mai 1949 genehmigt. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn durch dessen Präsidenten und späteren ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer und die Vizepräsidenten Adolph Schönfelder und Hermann Schäfer ausgefertigt und verkündet. Am 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

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