Stadtnachricht
Impfung gegen die atypische Geflügelpest (Newcastle-Krankheit)
Die atypische Geflügelpest ist eine ansteckende Infektion des Geflügels. Auch für Kleinstbestände besteht auf Anordnung der Veterinärbehörden eine Impfpflicht (§ 7 Geflügelpestverordnung). Zu impfen sind Hühner und Truthühner. Die Bestandsgröße ist dabei nicht erheblich. Zuwiderhandlungen gegen die Impfpflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und führen im Seuchenfall zur Regresspflicht.
Der Impfstoff wird am Donnerstag, 17. Oktober 2024 von 15:00 bis 17:00 Uhr in der Tierärztlichen Praxis Harald Pfeiffer in 71540 Murrhardt, Robert-Franck-Straße 17 abgegeben.
Der Impfstoff wird über das Trinkwasser verabreicht. Daher sollen die Tiere am Morgen nicht getränkt werden, um die Impfstoffaufnahme zu verbessern. Zur Abgabe des Impfstoffes muss ein Behältnis (Schraubglas, sauber, aber nicht mit Desinfektionsmitteln gereinigt) mitgebracht werden. Die Kosten trägt der Tierhalter, Barzahlung ist erforderlich.