Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 01.10.2024
09.10.2024
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Untere Flurbereinigungsbehörde - gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Sulzbach-Lautern zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse. Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
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