Stadtnachricht

Bebauungsplan „Danielschule“ Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses


Bebauungsplan „Danielschule“

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am 14.11.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) „Danielschule“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich zum Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Danielschule“ ergibt sich unmaßstäblich aus folgendem Kartenausschnitt:

Bebauungsplan Danielschule

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung

Die Grundstücke befinden sich derzeit in einem unüberplanten Bereich. Die Schule bietet momentan die Schulprofile für die Grund- und Realschule an. Geplant ist der Ausbau des Schulbetriebs u.a. mit einem dualen Schulsystem. Als Grundlage für diese Entwicklungsmöglichkeit dient diese Bebauungsplanaufstellung. Die Neuordnung des Plangebietes umfasst ebenso den Kindergarten der Stadt Murrhardt, damit die Entwicklung des Kindergartens planungsrechtlich abgedeckt ist.

Zur Erreichung der genannten städtebaulichen Ziele und zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie für eine geordnete Erschließung und Bebauung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Danielschule“ erforderlich.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 14.11.2024 und die Begründung vom 14.11.2024, beides erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan, werden zusammen mit dem Lärmgutachten vom 28.02.2024, der artenschutzrechtlichen Prüfung vom 14.11.2024 und dem Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung vom 14./15.11.2024 in der Zeit vom

Montag, den 25.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 03.01.2025

(Auslegungsfrist)


im Internet unter www.murrhardt.de/Danielschule veröffentlicht.


Die Unterlagen können zusätzlich in Papierform von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der genannten Unterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt, vereinbart werden.

Folgende Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Planteil - Anlage 1

Textteil Anlage 2

Begründung Anlage 3

Schallimmissionsprognose Anlage 4

Artenschutzrechtliche Prüfung Anlage 5

wasserrechtlicher Antrag

Während der genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die Stadt Murrhardt, Baurechtsamt, E-Mail: baurechtsamt(at)murrhardt.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Äußerungen auch auf anderem Weg, insbesondere schriftlich oder vor Ort zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Murrhardt, den 23.11.2024

gez.

Armin Mößner

Bürgermeister

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Redakteur / Urheber