Stadtnachricht
Einziehung Weg Grst. Flst. Nr. 5 in Hinterwestermurr
09.12.2024
Der Weg ist praktisch nicht mehr existierend. Es handelt sich um einen früheren Weg, der heute nicht mehr durch den öffentlichen Verkehr genutzt wird und nur über private Fläche durchgängig mit dem öffentlichen Verkehrswegenetz verbunden ist. Zudem sind in den vergangenen Jahrzehnten andere Wegebeziehungen entstanden, die den Weg in der Praxis entbehrlich gemacht haben.
Die Einziehung dieses öffentlichen Weges ist nach öffentlich-rechtlichen
Gesichtspunkten gegeben. Gegen die Einziehungsabsicht kann innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Bürgermeisteramt Murrhardt, Marktplatz 10 - Rathaus in 71540 Murrhardt eingelegt werden.
Stadtverwaltung Murrhardt, Amt für Ordnung und Soziales