Stadtnachricht
Stadt Murrhardt weist auf wichtige Regeln für E-Scooter hin
Aufgrund wiederholter Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern hat das Ordnungsamt der Stadt Murrhardt gemeinsam mit dem Polizeiposten Murrhardt bereits Kontrollen durchgeführt. Weitere Kontrollen werden folgen. Dabei wird insbesondere auf die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln sowie auf das ordnungsgemäße Abstellen der E-Scooter geachtet.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Murrhardt auf die wichtigsten geltenden Regeln hin:
- E-Scooter dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwegen gefahren werden. Sie sind auf der Fahrbahn oder auf dafür freigegebenen Radverkehrsflächen zu benutzen.
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen keinen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr führen.
- Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt.
- Verkehrsregeln und Verkehrszeichen sind zu beachten. Dies gilt insbesondere für Ampeln und Vorfahrtsregelungen.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- E-Scooter dürfen nicht behindernd oder gefährdend abgestellt werden. Insbesondere Gehwege, Eingänge, Zufahrten und andere wichtige Verkehrsflächen müssen freigehalten werden.
- Auch für E-Scooter gelten die Vorschriften zum Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Die Missachtung der geltenden Vorschriften kann mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe der jeweiligen Sanktion richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.
Besonders weist die Stadt Murrhardt auf die Altersgrenze von 14 Jahren hin. Wer unter 14 Jahre alt ist, darf keinen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr führen. Auch Erwachsene sollten darauf achten, Kindern und jüngeren Jugendlichen keinen E-Scooter für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum zu überlassen. Je nach Sachverhalt können Verstöße ordnungsrechtliche Konsequenzen und gegebenenfalls ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach sich ziehen. Dies kann auch den Halter des E-Scooters betreffen.
Das Ordnungsamt der Stadt Murrhardt und der Polizeiposten Murrhardt haben bereits gemeinsame Kontrollen durchgeführt. Dabei wurde insbesondere auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie auf das ordnungsgemäße Abstellen der E-Scooter geachtet. Auch künftig werden entsprechende Kontrollen im Stadtgebiet stattfinden. Ziel der Kontrollen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie Behinderungen und Gefährdungen insbesondere von Fußgängerinnen und Fußgängern zu vermeiden. Gerade beim Abstellen der E-Scooter ist darauf zu achten, dass Gehwege und Zugänge frei bleiben und Personen mit eingeschränkter Mobilität, Eltern mit Kinderwagen oder andere Fußgängerinnen und Fußgänger nicht behindert werden.
Die Stadt Murrhardt bittet alle E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer, sich vor der Nutzung mit den geltenden Regeln vertraut zu machen, diese einzuhalten und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Ein regelkonformes und rücksichtsvolles Verhalten trägt dazu bei, dass E-Scooter sicher und verträglich im Stadtverkehr genutzt werden können.