Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert am 02. Dezember 2020 (GBl. S. 1095) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 27.04.2023 folgende Satzung beschlossen:
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am
27.04.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
mit Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO
„Schweizer Areal – Süd“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen,
In Murrhardt werden die Murrhardter Zeitung (zugleich Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Murrhardt), die Backnanger Kreiszeitung, die Südwestpresse und die Stuttgarter Zeitung gelesen.
Nein, ein städtisches Mitteilungsblatt gibt es nicht. Die Stadt gibt ein vierteljährliches Magazin, das Murrhardt Magazin, heraus. Die Aufgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes übernimmt die Murrhardter Zeitung. Amtliche Bekanntmachungen finden Sie auch auf dieser Internetseite unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen.
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