Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und § 16 Eigenbetriebsgesetz hat der Gemeinderat am 19.12.2024 den Jahresabschluss der Stadtwerke Murrhardt für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt.
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 05.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Am Höllbächle“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
Einladung mit Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 19. Dezember 2024 um 18.00 Uhr in der Gemeindehalle Fornsbach (Emil-Kasper-Straße 1)
Die beiden Wegegrundstücke Flurstück Nrn. 152/2 (Gemarkung Murrhardt, Bereich Sauerhöfle) und in dessen Verlängerung Grundstück Flurstück Nr. 191/1 (Gemarkung Fornsbach, Flur Mettelberg) sollen nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg eingezogen werden.
Der faktisch nicht mehr vorhandene Fußweg Hinterwestermurr Grst. Flst. Nr. 5 (Gemarkung Fornsbach) soll nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg eingezogen werden.
In Murrhardt werden die Murrhardter Zeitung (zugleich Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Murrhardt), die Backnanger Kreiszeitung, die Südwestpresse und die Stuttgarter Zeitung gelesen.
Nein, ein städtisches Mitteilungsblatt gibt es nicht. Die Stadt gibt ein vierteljährliches Magazin, das Murrhardt Magazin, heraus. Die Aufgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes übernimmt die Murrhardter Zeitung. Amtliche Bekanntmachungen finden Sie auch auf dieser Internetseite unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen.
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