Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils zuletzt gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 07.12.2023 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Murrhardt beschlossen:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Murrhardt am 07.12.2023 folgende 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 22.11.2001 beschlossen:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Murrhardt am 07.12.2023 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Murrhardt vom 18.01.2018 beschlossen:
Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Murrhardt am 07.12.2023 folgende Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Murrhardt beschlossen:
In Murrhardt werden die Murrhardter Zeitung (zugleich Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Murrhardt), die Backnanger Kreiszeitung, die Südwestpresse und die Stuttgarter Zeitung gelesen.
Nein, ein städtisches Mitteilungsblatt gibt es nicht. Die Stadt gibt ein vierteljährliches Magazin, das Murrhardt Magazin, heraus. Die Aufgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes übernimmt die Murrhardter Zeitung. Amtliche Bekanntmachungen finden Sie auch auf dieser Internetseite unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen.
Den Newsletter können Sie hier auf dieser Internetseite mit folgendem Link abonnieren: