Der faktisch nicht mehr vorhandene Fußweg Hinterwestermurr Grst. Flst. Nr. 5 (Gemarkung Fornsbach) soll nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg eingezogen werden.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 05.12.2024 folgende 1. Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührensatzung vom 17.11.2022 beschlossen:
Am 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt. Die Stadt Murrhardt ermöglicht es den Parteien, an Informationsständen und mit Plakatwerbung auf öffentlichen Flächen zu werben
Stadt Murrhardt erlässt ein Konsumverbot von Cannabis auf dem Murrhardter Weihnachtsmarkt 2024
Die Stadt Murrhardt erlässt als zuständige Ortspolizeibehörde eine Allgemeinverfügung über das Verbot des Konsums von Cannabis beim Murrhardter Weihnachtsmarkt am 07. Dezember 2024.
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 14.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Schweizer Areal – Süd“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan mit Geltungsbereich und Textteil und die Begründung vom 01.07.2024/14.11.2024.
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am in öffentlicher Sitzung am 14.11.2024 den Vorentwurf zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Murrhardt beschlossen.
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am 14.11.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) „Danielschule“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und den §§ 1,4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) hat der Gemeinderat der Stadt Murrhardt am 14.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
In Murrhardt werden die Murrhardter Zeitung (zugleich Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Murrhardt), die Backnanger Kreiszeitung, die Südwestpresse und die Stuttgarter Zeitung gelesen.
Nein, ein städtisches Mitteilungsblatt gibt es nicht. Die Stadt gibt ein vierteljährliches Magazin, das Murrhardt Magazin, heraus. Die Aufgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes übernimmt die Murrhardter Zeitung. Amtliche Bekanntmachungen finden Sie auch auf dieser Internetseite unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen.
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