Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 25.07.2024 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Die Stadt Murrhardt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter (m/w/d) für das Personalwesen und einen Mitarbeiter (m/w/d) für den Bereich Steuern, jeweils unbefristet in Teilzeit (50%).
In Murrhardt werden die Murrhardter Zeitung (zugleich Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Murrhardt), die Backnanger Kreiszeitung, die Südwestpresse und die Stuttgarter Zeitung gelesen.
Nein, ein städtisches Mitteilungsblatt gibt es nicht. Die Stadt gibt ein vierteljährliches Magazin, das Murrhardt Magazin, heraus. Die Aufgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes übernimmt die Murrhardter Zeitung. Amtliche Bekanntmachungen finden Sie auch auf dieser Internetseite unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen.
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