Bebauungsplan Am Höllbächle erneute Auslegung


Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 215a Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belangen, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt. Mit dem Bebauungsplan „Am Höllbächle“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Schaffung von dringend benötigten Wohnraum für den Geschosswohnungsbau geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanerweiterung ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt.

Bebaungsplan

Der im Lageplan dargestellte Geltungsbereich umfasst die Grundstücke 1085/4 und 1086/3. Im Westen, außerhalb des Plangebiets, verläuft das „Höllbächle“. Im Süden grenzt die Siebenkniestraße an der Plangebiet an.

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanentwurfs mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften, gefertigt von Käser Ingenieure, Fellbach in der Fassung vom 14.11.2019, zuletzt geändert am 26.09.2024.

Den Unterlagen sind beigefügt:

Der Umweltbericht vom 06.05.2024 (aktualisiert 18.07.2024) die Artenschutzrechtliche Prüfung vom 30.09.2022, die schalltechnische Untersuchung vom 28.04.2020 und die Merkblätter Bodenschutz und Niederschlagswasser.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans mit den oben aufgeführten Bestandteilen liegt zudem vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 – je einschließlich – öffentlich aus und kann von jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) im Erdgeschoss des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 vereinbart werden.

Folgende Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Hinweis:

Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per eMail (baurechtsamt(at)murrhardt.de) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, wird um Angabe von Name und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen könne bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

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Redakteur / Urheber