Wahlen

Wahlen sind das Herzstück der Demokratie, denn sie ermöglichen die Bildung politischer Mehrheiten – eine wichtige Grundlage für stabile politische Verhältnisse. In einer repräsentativen Demokratie dienen Wahlen dazu, die Abgeordneten der Parlamente zu bestimmen. Diese Parlamente vertreten die verschiedenen Ebenen politischer Entscheidungsfindung.

Alle fünf Jahre wählt das Volk seine Vertreter bei Gemeinderats-, Regional-, Landes- und Europawahlen. Für den Deutschen Bundestag findet die Wahl alle vier Jahre statt. Die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter handeln im Auftrag des Volkes. Daher sind Wahlen ein zentrales Instrument, um die Mandatsträger und ihre Entscheidungen zu kontrollieren.

Grundvoraussetzung jeder Demokratie ist das allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlrecht, wie es in den Artikeln 28 und 38 des Grundgesetzes für alle Volksvertretungen festgeschrieben ist. Das Wahlrecht ist ein fundamentales Bürgerrecht. Wie es in Artikel 20 des Grundgesetzes heißt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Organisation und Ablauf von Wahlen 

  • Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung

In das Murrhardter Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die dort am Wahltag wahlberechtigt sind. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Wahlberechtigte Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Grundlage für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses ist das Melderegister der Stadt. Etwa vier bis sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl informiert die Stadtverwaltung die Wahlberechtigten mit einer Wahlbenachrichtigung. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

  • Barrierefreies Wählen

Jedes Wahllokal der Stadt Murrhardt, bis auf das Schulhaus Vorderwestermurr, ist rollstuhlgerecht.

Personen, die daran gehindert sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen – etwa aufgrund einer Behinderung oder weil sie nicht oder nicht ausreichend lesen können – dürfen sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl von einer Hilfsperson unterstützen lassen. Diese Hilfsperson kann frei gewählt werden. Alternativ kann als Hilfsmittel eine Stimmzettelschablone mitgebracht werden. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. ausgegeben.

  • Briefwahl

Briefwahl – bequem, flexibel und bürgernah

Die Möglichkeit, das Wahlrecht per Briefwahl auszuüben, wird zunehmend häufiger genutzt. Einerseits bietet sie eine praktische Lösung für Personen, die am Wahltag aus gesundheitlichen oder terminlichen Gründen nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können. Andererseits stellt die Briefwahl eine komfortable Alternative dar, um die Stimme unabhängig von Ort und Zeit abzugeben. Zum Beispiel ganz bequem von zu Hause aus.

Der Anlass für die Beantragung der Briefwahl spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben und an den Wahlen teilnehmen.

Informationen zur Wahl und Briefwahl

Ansprechpartnerin

Frau
Bianca Heeg
Leiterin Sachgebiet Bürgerdienste
Fax:
07192 213-198
Raum R 002

Bürgerbüro
Hauptstraße 24
71540 Murrhardt