Dienstleistung

Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.

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Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Sonstiges

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich.

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Weitere Hinweise
Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Postfach 14 13 in 71328 Waiblingen.
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Vertiefende Informationen