Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 28.09.2023
Amtliche Bekanntmachung über die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bauhof Murrhardt-Sulzbach an der Murr für das Haushaltsjahr 2023
Amtliche Bekanntmachung über die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Bauhof Murrhardt-Sulzbach an der Murr
Sperrung Marktplatz Murrhardt am 08.09.2023
Amtliche Bekanntmachung für den Tag der Heimat am 10.09.2023
Amtliche Bekanntmachung 40 Jahre Städtepartnerschaft Murrhardt – Frome
Neufassung der Satzung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Bauhof Murrhardt- Sulzbach an der Murr
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Bauhof Murrhardt-Sulzbach an der Murr
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Hochwasserrückhaltebecken Gaab in Murrhardt
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Sondergebiet Froschgrube"
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 29.06.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Froschgrube“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Nach § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, eingeholt. Maßgebend sind der Lageplan M=1:1000 und der Textteil mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften vom Ingenieurbüro Käser, Fellbach, sowie die Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse, gefertigt vom Büro Werkgruppe gruen, vom März 2022 und das tierökologische Gutachten, ebenfalls gefertigt von der Werkgruppe gruen, vom Januar 2023. Der Bericht zur Altablagerung vom Ingenieurbüro Klinger und Partner, Stand 27.05.2020 liegt ebenfalls den Unterlagen bei.
Das Plangebiet befindet sich auf der Gemarkung Murrhardt und umfasst vollständig das Flst.-Nr. 1277/1.
Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der folgende Kartenausschnitt:
Lageplan „Sondergebiet Froschgrube“ (unmaßstäblich)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Froschgrube“ (zeichnerischer
Teil, schriftlicher Teil und Begründung in der Fassung vom 08.07.2023), die Übersichtsbegehung zum Artenschutz, das tierökologische Gutachten sowie die Untersuchung zum Altlastenstandort liegen vom
Dienstag, 18.07.2023 bis einschließlich Montag, 21.08.2023
öffentlich aus und können von jedermann im Erdgeschoss des Amtshauses (Klosterhof 11) in Murrhardt während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses (Marktplatz 10) in Murrhardt vereinbart werden.
Folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:
Textteil mit örtlichen Bauvorschriften
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Murrhardt, den 08.07.2023
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister
Einladung zur öffentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bauhof Murrhardt-Sulzbach an der Murr
Freibad war am Freitag, den 07.07.23 nach einem Chlorgas-Alarm am Vormittag ab 14 Uhr schon wieder geöffnet
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
Einladung zum Sommerempfang am 18. Juli 2023
Einladung zum Sommerempfang am 18. Juli 2023
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zum Sommerempfang 2023 der Stadt Murrhardt unter dem Motto „50 Jahre Rems-Murr-Kreis – Miteinander lebenswerter“ darf ich Sie persönlich und im Namen des Gemeinderates recht herzlich am Dienstag, 18. Juli 2023 um 19.00 Uhr im Sommerpalast im Stadtgarten begrüßen.
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Rems-Murr-Kreises in diesem Jahr dürfen wir Herrn Landrat Dr. Richard Sigel begrüßen, der ein Grußwort sprechen wird. Neben den Auszeichnungen für sportliche und kulturelle Verdienste und der Blutspenderehrung wird zudem an die Stadt Murrhardt das Qualitätsprädikat „Familienbewusste Kommune Plus“ überreicht.
Der Sommerempfang soll auch ein Dank an die vielen Ehrenamtlichen und Freiwilligen der Stadt Murrhardt sein, die mit ihrem Einsatz unserer Gesellschaft und dem Gemeinwesen in unserer Stadt dienen.
Die gesamte Bürgerschaft ist hierzu herzlich eingeladen. Über Ihr Kommen und Ihr Interesse würde ich mich sehr freuen.
Ihr
Armin Mößner
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A
Die Stadt Murrhardt hat Bauleistungen im Zuge der Sanierung des Feuerwehrhauses in Kirchenkirnberg im Bereich Elektroarbeiten zu vergeben.
Die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen sind ab sofort beim Stadtbauamt abholbar.
Amtliche Bekanntmachung
Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A
Die Stadt Murrhardt hat Bauleistungen im Zuge der Sanierung des Feuerwehrhauses in Kirchenkirnberg im Bereich Fensterbau zu vergeben.
Die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen sind ab sofort beim Stadtbauamt abholbar.
Amtliche Bekanntmachung | Fehlende Radierungen für das Werkverzeichnis Reinhold Nägele gesucht
Das druckgrafische Werk Reinhold Nägeles trägt bis heute maßgeblich zur Popularität des in Murrhardt geborenen Künstlers bei. Seine über 460 Radierungen und Serigrafien, die vornehmlich zwischen 1910 und 1933 entstanden sind, wurden bereits vor Nägeles erzwungener Emigration in die USA überregional ausgestellt. Insbesondere seine Bucheignerzeichen (Exlibris) avancierten zeitweise zu gefragten Sammlerstücken.
Um den Stellenwert des druckgrafischen Werks Nägeles zu würdigen, hat die Stadt Murrhardt die Erarbeitung eines Werkverzeichnisses in Auftrag gegeben. Die Arbeit an dieser Publikation ist Anlass und Inhalt der Ausstellung zugleich: Die Werkpräsentation versammelt bisher unveröffentlichte Radierungen und veranschaulicht anhand ausgewählter Exponate die Forschungsergebnisse.
Für das neu entstehende Werkverzeichnis werden Radierungen gesucht. Von Interesse sind unveröffentlichte Werke sowie bereits 1984 verzeichnete Radierungen, die bisher noch nicht wiedergefunden werden konnten. Eine Liste der gesuchten Werke gibt es unter folgendem Link: www.murrhardt.de/naegele
Für Rückfragen steht das Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus gerne zur Verfügung: kultur(at)murrhardt.de oder 0 71 92 / 213-222.
Die Ausstellung kann zu den Öffnungszeiten der Städtischen Kunstsammlung
bis zum 8. Oktober 2023 besichtigt werden.
Amtliche Bekanntmachung
Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A
Die Stadt Murrhardt hat im Zuge der Sanierung des Feuerwehrhauses in Kirchenkirnberg Bauleistungen im Bereich Sanitär und Heizung zu vergeben.
Die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen sind ab sofort beim Stadtbauamt abholbar.
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Öffentliche Ausschreibung Austausch Fenster Hörschbachschule
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Die Stadt Murrhardt hat Bauleistungen an der Hörschbachschule zu vergeben.
Die Bekanntmachungen der Ausschreibung und der Vergabeunterlagen sind wie folgt verfügbar:
Austausch Fenster - Verglasungsarbeiten ca. 380 m²
Ab Dienstag, 30.05.2023 unter:
www.murrhardt.de/Fenster-Hoerschbachschule
Einladung mit Tagesordnung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.05.2023
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
Rechtsverordnung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Trinkwasserfassung - Quelle Neustetten Ort (Nummer: 119-237) Gemarkung: Kirchenkirnberg, Stadt Murrhardt
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Schweizer Areal – Süd“ Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan „Schweizer Areal – Süd“
Öffentliche Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am
27.04.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
mit Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO
„Schweizer Areal – Süd“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB
im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Satzung über örtliche
Bauvorschriften ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten unmaßstäblichen
Abgrenzungsplan vom 27.04.2023.
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet bietet durch die Nähe zum Stadtzentrum mit den bestehenden
Versorgungseinrichtungen und der fußläufig sehr guten Anbindung
an den Bahnhof ausgezeichnete Voraussetzungen für ein zukunftsorientiertes
Wohnquartier. Die positive Bevölkerungsentwicklung in der
Region Stuttgart mit der hierdurch verbundenen angespannten Wohnraumsituation
führt auch in der Stadt Murrhardt zu einer regen und anhaltenden
Nachfrage nach Wohnraum. Das Ziel, langfristig qualitätsvolles
Wohnen für alle Lebenslagen in diesem zentralen Quartier zu ermöglichen,
erfordert die Steuerung einer maßstäblichen Entwicklung. Durch
eine im Gebiet geplante zweigruppige Kita wird nicht nur der Bedarf der
Neubebauung abgedeckt, auch die umgebende Siedlungsstruktur profitiert
von diesem geplanten Angebot.
Als eine Grundlage für die Bebauungsplanaufstellung wurde für das Plangebiet
ein städtebaulicher Entwurf entwickelt, der Zielvorstellungen für
eine bauliche Entwicklung aufzeigt. Entstehen sollen neben dem Kindergarten
ca. 65 bis 70 Wohneinheiten.
Die Neuordnung im Plangebiet dient dem im Baugesetzbuch verankerten
Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen
und insbesondere Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung
und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen (§ 1 a BauGB).
Hierdurch kann eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden
werden. Gleichzeitig werden zusätzlicher Wohnraum sowie Nutzungen
für den Gemeinbedarf (Kita) ermöglicht.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Theodor-
Heuss-Straße“, rechtskräftig seit dem 22.08.1987. Dieser sieht für das
Bebauungsplangebiet ein Gewerbegebiet mit einer dreigeschossigen,
überwiegend offenen Bauweise bei maximal 14,50 m Firsthöhe vor. Das
bestehende Planungsrecht lässt die geplante Nutzung nicht zu.
Zur Erreichung der genannten städtebaulichen Ziele und zur Schaffung
der planungsrechtlichen Grundlagen sowie für eine geordnete
Erschließung und Bebauung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Schweizer Areal – Süd“ erforderlich.
Montag, den 15.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 23.06.2023
öffentlich aus und können von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude
Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten
(Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00
bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen
werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der genannten Unterlagen
im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt, vereinbart
werden.
folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen
schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gebeten
die, volle Anschrift anzugeben.
Murrhardt, den 06.05.2023
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Einladung zum Seniorennachmittag der Stadt Murrhardt am 25. April 2023
Einladung zur Eröffnung der Sonderausstellung "Reinhold Nägele - das grafische Werk" am 2. April 2023
Vorgehen bei der Verrechnung der Gaspreisdeckelung musste geändert werden!
Am 16.03.2023 haben wir jeden Gaskunden der Stadtwerke Murrhardt über die errechnete Höhe und die Verrechnung der Gaspreisdeckelung konkret informiert.
Das mit dem Kundenanschreiben angekündigte Vorgehen zur Verrechnung der Gaspreisdeckelung im Rahmen der Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 muss leider sehr kurzfristig aus technischen Gründen etwas abgeändert werden.
Da es im Abrechnungssystem leider nicht anders möglich ist, muss mit dem Abschlag 01.04.2023 nicht wie angekündigt 3 mal das monatliche Entlastungskontingent verrechnet werden, sondern 4 mal.
An der Höhe des Gesamtjahreskontingents gemäß dem Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz und gemäß dem Kundenanschreiben vom 16.03.2023 ändert sich nichts.
Ab 01.05.2023 werden wir monatlich bis zum 01.12.2023 je Abschlag einmal das monatliche Entlastungskontingent in Abzug bringen. Der Abschlag 01.01.2024 wird dann aufgrund der bereits im Jahr 2023 verrechneten, 12 monatlichen Kontingente in voller Höhe fällig werden.
Die Änderung bei der Fälligkeit der monatlichen Entlastungsbeträge ist leider alternativlos, jedoch aus Kundensicht nicht nachteilig. Im Gegenteil: Anstatt am 01.01.2024 erhält jeder Erdgaskunde den monatlich unveränderten Entlastungsbetrag schon am 01.04.2023 gutgeschrieben!
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Satzung nach § 8 Ladenöffnungsgesetz (weitere Verkaufssonntage)
Einladung zur Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau im Stadtbezirk Kirchenkirnberg
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Höhenweg – Erweiterung“ – öffentliche Auslegung
Bebauungsplan „Höhenweg – Erweiterung“ – öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 09.02.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Höhenweg – Erweiterung“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanerweiterung ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt:
Der im Lageplan dargestellte Geltungsbereich umfasst Teilbereiche der Grundstücke Flurstücks-Nummern 889/1, 897, 925, 926/1, 935/2 Höhenweg / Ecke Großgartenweg.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanentwurfs mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften, gefertigt von Käser Ingenieure, Fellbach in der Fassung vom 09.02.2023. Als weitere Unterlagen liegt die artenschutzrechtliche Untersuchung vom Büro roosplan, Backnang vom 28.07.2022 aus.
Ziel und Zweck:
Nutzung von innerörtlichen Potentialsflächen zur Schaffung von Wohnbauland. Vorgesehen sind 6 Bauplätze zur Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern.
Der Entwurf zum Bebauungsplan liegt mit Textteil und Begründung in der Zeit vom
Montag, den 27.02.2023 bis einschließlich Dienstag, den 28.03.2023
öffentlich aus und kann von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt vereinbart werden.
folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:
Artenschutzrechtliche Untersuchung
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Murrhardt, den 15.02.2023
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Neue Hundesteuermarken ab 1.1.2023
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
Bestattungsgebührensatzung
Flurbereinigung Murrhardt (Gaab HWS) Rems-Murr-Kreis
In der Flurbereinigung Murrhardt (Gaab HWS) wird das Amt für Vermessung und Flurneuordnung von Anfang Januar bis voraussichtlich Ende März 2023 für den anstehenden Feldvergleich Vermessungsarbeiten durchführen. Der Feldvergleich dient als Grundlage der Wertermittlung und ist für die weitere Planung unabdingbar.
Hierzu werden bereits vermarkte Vermessungspunkte aufgesucht bzw. aufgegraben und Hilfspunkte für die Dauer der Vermessungsarbeiten in der Örtlichkeit mit Pflöcken oder Markierungen besonders gekennzeichnet.
Die untere Flurbereinigungsbehörde bittet alle Nutzungsberechtigten von Grundstücken in den Gewannen Strüt, Eselrain, Hungerbühl, Distel, Merzengraben, Lichel, Kronaufurt, Sohl, Neufeld, Gabe, Langwiesen und Murrwasen sowie alle Bürger der Flurbereinigungsgemeinde Murrhardt die Vermessungs- und Grenzpunkte und deren besondere Kennzeichnung (z. B. Pflöcke) nicht zu beschädigen und nicht zu entfernen. Es wird darauf hingewiesen, dass Beauftragte des Amtes für Vermessung und Flurneuordnung aufgrund von § 35 des Flurbereinigungsgesetzes i.d.F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) -FlurbG- berechtigt sind, Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Eine Gebietskarte mit der aktuellen Abgrenzung des Verfahrensgebietes und weitergehende Informationen zum Verfahren finden Sie im Internet unter:
Soweit nähere Auskünfte gewünscht werden, wird gebeten, sich mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Telefon 07151/501-2131, Herr Koch, in Verbindung zu setzen.
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Am Höllbächle“ – erneute Auslegung
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich auch folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften, gefertigt von Käser Ingenieure, Fellbach in der Fassung vom 15.12.2022.
Als weitere Unterlagen liegen die schalltechnischen Untersuchung von rw bauphysik, Schwäbisch Hall vom 26.05.2020 vor und die artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro roosplan, Backnang vom 30.09.2022.
Ziel und Zweck:
Zur Deckung des anhaltend hohen Wohnbedarfs insbesondere auch im Geschosswohnungsbau sollen an der Siebenkniestraße angrenzend an das Gelände der Hörschbachschule und des Hörschbachkindergartens Wohnbauflächen für Mehrfamilienhäuser geschaffen werden. Vorgesehen ist eine Bebauung mit 7 Wohngebäuden und insgesamt 69 Wohneinheiten.
Der Entwurf zum Bebauungsplan liegt mit Textteil und Begründung in der Zeit vom
Montag, den 02.01.2023 bis einschließlich Freitag, den 03.02.2023
öffentlich aus und kann von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt vereinbart werden.
folgende PDF-Dateien können herunter geladen werden:
Merkblatt Dezentrale Beseitigung
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Murrhardt, den 21.12.2022
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister
Weihnachtskonzert des Musikvereins Stadtkapelle Murrhardt - Marktplatz gesperrt
Die Bevölkerung wird zum Besuch des Konzertes herzlich eingeladen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) ist beschlossen
Steuersenkung auf die Gas- und Wärmekosten (Verbrauchs- und Anschlusskosten)
Es wurde das Gesetz „Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz“ beschlossen, so dass für Gaslieferungen, Wärmelieferungen und die Hausanschlusskosten in beiden Geschäftsbereichen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 der Umsatzsteuersatz von 19% auf 7% gesenkt wurde.
Entscheidend für die Anwendung des Steuersatzes ist hierbei der Stichtag der Abrechnung. Bei den Stadtwerken Murrhardt wird die Jahresverbrauchs-abrechnung 2022 zum Stichtag 31.12.2022 durchgeführt. Deshalb wird der verminderte Steuersatz von 7% im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung für den gesamten Jahresverbrauch 2022 angewendet.
CO2-Preis bleibt zunächst stabil
Die ursprünglich geplante jährliche Erhöhung des CO2-Preises (35 Euro je Tonne CO2, bzw. 0,637 ct/kWh) wird für 2023 ausgesetzt und um ein Jahr verschoben. Es bleibt bei einer CO2-Steuer für 2023 von 30 Euro je Tonne CO2, bzw. 0,546 ct/kWh.
Entlastung Dezemberabschlag 2022
Bei den Vorauszahlungen für das Jahr 2022 werden die Stadtwerke aufgrund des von der Bundesregierung gestern 14.11.2022 beschlossenen Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) auf die Abbuchung des Dezemberabschlags am 01.12.2022 für Erdgas und Wärme verzichten. Dies ist nur möglich, da vom Bund zum Ausgleich der erhöhten Gas- und Wärmepreise des aktuellen Abrechnungsjahres 2022 für alle Haushaltskunden ein einmaliger Sonderzuschuss zugesagt wurde.
Der Zuschuss ermittelt sich beim Gas auf Grundlage des geschätzten Jahresgasverbrauches für das Jahr 2022. Von dieser Menge wird ein Zwölftel zu dem jeweiligen Gaspreis vom 01.12.2022 als Summe jeder Jahresabrechnung im Bereich Gas als Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss ermittelt sich bei der Wärme auf Grundlage des errechneten Abschlages für das Jahr 2022 zzgl. 20 % Aufschlag. Dieser Zuschuss wird als Summe jeder Jahresabrechnung im Bereich Wärme als Zuschuss gewährt.
Für diese Gutschrift müssen unsere Kunden nichts tun! Die Stadtwerke ermitteln und beantragen die Zuschüsse und geben diese mit der Jahresabrechnung im Januar 2023 an jeden Kunden weiter.
Kunden die die monatlichen Abschläge über einen Dauerauftrag bei der Bank oder mit monatlichen Überweisungen begleichen, sollten selbstständig die Überweisung für den Abschlag am 01.12.22 aussetzen. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird der einbezahlte Betrag natürlich mit der Jahresabrechnung 2022 verrechnet.
Gaspreisbremse 2023
Als weitere Entlastungsmaßnahme ist zusätzlich von der Bundesregierung noch eine „Erdgaspreisbremse“ ab dem 01.03.2023 geplant, mit dem der Erdgaspreis für jeden Kunden bis zu 80% des bisherigen Gasverbrauchs (Grundbedarf) auf einen noch verträglichen Maximalpreis gedeckelt werden soll. Außer politischen Ankündigungen gibt es noch keine konkreten Hinweise, wann für welche Kunden die Erdgaskosten mit staatlicher Unterstützung noch zusätzlich abgesenkt werden können. Selbst der Starttermin wird immer wieder diskutiert. Wir gehen aktuell davon aus, dass ein Start zum 01.01.2023 nicht möglich sein wird und wir bis zur Jahresverbrauchsabrechnung Ende Januar dann konkrete Aussagen machen können.
Geschäftsführer Rainer Braulik ergänzt:
Wichtig ist uns und den Mitgliedern unseres Werksausschusses auch die Feststellung, dass unsere Stadtwerke in diesen für uns alle schwierigen Jahren 2022 und 2023 keinen Gewinn in der Gassparte mehr einkalkuliert haben. In normalen Jahren streben wir einen Gewinn im Umfang von ca. 200.000 Euro an, auf den wir nun ganz bewusst zu Gunsten unserer Kunden verzichten.
Registrierungsfrist Glasfaserausbau in Murrhardt endet
Die Prüfung, ob Ihre Adresse im förderfähigen Ausbau enthalten ist und die Registrierung sind online über die Webseite der Telekom unter www.telekom.de/glasfaser möglich.
Bei Fragen zum Registrierungsprozess erreichen Sie das Telekom-Service-Team unter: 0800/2266100.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter https://breitband-schwaebischerwald.de.
Amtliche Bekanntmachung
Registrierungsfrist Glasfaserausbau in Murrhardt endet
Die Prüfung, ob Ihre Adresse im förderfähigen Ausbau enthalten ist und die Registrierung ist online über die Webseite der Telekom unter www.telekom.de/glasfaser möglich.
Bei Fragen zum Registrierungsprozess erreichen Sie das Telekom-Service-Team unter: 0800/2266100.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter https://breitband-schwaebischerwald.de.
Informationen der SWM zur Absenkung der Mehrwertsteuer
Die Bundesregierung hat aufgrund der Energiekrise in Deutschland eine zeitlich befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas und Wärme von 19 % auf 7 % für den Zeitraum erster Oktober 2022 bis März 2024 beschlossen.
Im Bereich der Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke Murrhardt zählt bei der Berechnung des Mehrwertsteuerbetrages das Rechnungsdatum. Liegt der Bezugszeitraum von Gas oder Wärme und das Rechnungsdatum in der Zeit von 01.01.2022 – 30.09.2022, wird der Rechnungsbetrag aus der Gaslieferung wie gewohnt mit 19 % besteuert. Liegt das Rechnungsdatum und das Lieferungsende zwischen dem 01.10.2022 und dem 31.12.2022 werden die Rechnungen aus der Gas- oder Wärmelieferung rückwirkend auf den 01.01.2022 mit 7 % besteuert.
Aufgrund der Tatsache das die Stadtwerke die Jahresabrechnungen immer zum Stichtag 31.12. erstellen, wird die Verbrauchsabrechnung der Kunden die vom 01. Januar 2022 bis 31.12.2022 von den SWM versorgt worden sind, das ganze Jahr mit dem niedrigeren Steuersatz abgerechnet.
Die Abschläge des Jahres 2022 sind als Vorauszahlungen anzusehen, die in Summe des gesamten Einzahlungsbetrages mit dem niedrigeren Mehrwertsteuersatz abgerechneten Verbrauches verrechnet werden. Die Vorauszahlungen für das kommende Jahr 2023 werden von uns bereits mit dem niedrigeren Steuersatz kalkuliert.
Zu beachten gilt außerdem, dass auch die Kosten für Hausanschlüsse aus den beiden genannten Geschäftsbereichen Gas und Wärme unter Berücksichtigung des Leistungsdatums von der Senkung der Mehrwertsteuer betroffen sind.
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2022 die Aufstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Höhenweg - 1. Änderung“ beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Bebauung im beschleunigten Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Murrhardt und umfasst den unbebauten Teilbereich am Höhenweg. Maßgebend ist der folgende Kartenausschnitt:
Ziel des Bebauungsplans ist, durch Ortsabrundung am Höhenweg die Schaffung von sechs Wohnbauplätzen. Das weitere Bebauungsplanverfahren wird in die Wege geleitet
Murrhardt, den 28.09.2022
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Jahresabschluss 2018 der Stadt Murrhardt
Amtliche Bekanntmachung
Murrhardter Stadtfest vom 08. bis 10. Juli 2022
Am Mittwoch, 6. Juli 2022 wird mit dem Aufbau der Fahrgeschäfte für das Murrhardter Stadtfest begonnen. Die Parkplätze im Klosterhof stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Aufgrund der Aufbaumaßnahmen wird die Zu- und Durchfahrt zum Klosterhof ab ca. 06.00 Uhr am 06. Juli 2022 nicht mehr möglich sein. Die Sperrung der Innenstadt endet am Dienstagvormittag, den 12. Juli 2022 nach Abbau der Fahrgeschäfte.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Festtage nicht im Bereich des Marktplatzes und des Klosterhofes geparkt werden kann. Die Zufahrt für Anwohner ist außerhalb des Festbetriebs weitgehend möglich. Anwohner im Bereich des Festgeländes sollten soweit es geht die Zufahrt vermeiden. Das Parkhaus Graben kann zur Parkplatzsuche angefahren werden. Weitere Parkmöglichkeiten gibt es unter anderem an der Stadthalle bzw. Festhalle sowie am Bahnhof.
Aufgrund des Feuerwerks am Sonntagabend kommt es im Bereich des Friedhofs zu einer kurzzeitigen Straßensperrung. Die Parkplätze am Friedhof stehen aus Sicherheitsgründen am Sonntag, 10. Juli 2022 deshalb nicht zur Verfügung.
Es wird um Verständnis für die mit dem Stadtfest verbundenen Einschränkungen und Behinderungen gebeten.
Amtliche Bekanntmachung
Einladung zum Sommerempfang
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Mit Wirkung zum 01.01.2022 wurde Herr Steffen Knörzer,
Betriebssitz in 74245 Löwenstein, Kelterplatz 5,
Telefon 07130/4051774, zum bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk
Rems-Murr-Kreis Nr. 18 bestellt.
Der Kehrbezirk umfasst folgenden Bereich:
Murrhardt (Teilgebiet), begrenzt durch
im Westen: | Höhenweg, Sperberweg, Fritz-Ehrmann-Straße, Adlerstraße, Fritz-Ehrmann-Straße, Brennäckerstraße, Bergstraße, Siebenkniestraße, Hörschbachstraße, Sulzbacher Straße, Bahnhofstraße, Robert-Franck-Straße, Hofberg, Oberer Hofberg, Wolkenhof, Wirtschaftsweg Richtung Herrenwaldweg |
im Osten: | Riesbergstraße, Fornsbacher Straße |
Murrhardt | nördliche Teilorte einschließlich Karnsberg und Hinterbüchelberg |
Murrhardt | Waltersberg und Schwammhof |
Murrhardt, den 11.01.2022
Bürgermeisteramt