Bebauungsplan „Hammerschmiede“


Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 20.05.2021 in öffentlicher Sitzung die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften “Hammerschmiede“ gebilligt und die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Gleichzeitig werden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt. Maßgebend sind der Lageplan M=1:500 und der Textteil mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften sowie der Umweltbericht des Büros ROOSPLAN, Backnang, vom 17.12.2020/20.05.2021. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flst. Nrn. 84/3, 84/4, 85, 90/5 und 91 vollständig sowie teilweise die Grundstücke Flst. Nrn. 90/4 und 84/5 der Gemarkung Murrhardt.

Bezüglich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB, wird darauf hingewiesen, dass für den Bebauungsplan ein Umweltbericht mit der Beurteilung der Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Boden, Landschaftsbild und Erholung, Fläche sowie Pflanzen und Tiere erstellt wurde. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz für die Schutzgüter Boden sowie Pflanzen und Tiere weist ein Defizit von 15.654 Ökopunkten auf. Das Defizit wird über die Pflanzung von Obstbäumen und die Herstellung von Feuchtgebüschen östlich des Geltungsbereichs vollständig kompensiert. Bei den artenschutzrechtlichen Untersuchungen konnte auf dem Gelände das dauerhafte Vorkommen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützter Arten ausgeschlossen werden. Insgesamt werden durch die Planung keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich die Eingriffe in Natur und Landschaft und die damit verbundenen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgeglichen werden können.

Folgende wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:

1. Umweltbericht des Büro Roosplan – Stand 20.05.2021

2. Sachverständigengutachten Immissionsschutz des Büros Michael Herdt | öbv Sachverständiger – Stand 30.10.2019

3. Detailuntersuchung Altstandort Fläche-Nr.: 01893, Klinge 5 in 71540 Murrhardt des Büros Forster Geotechnik – Stand 10.10.2020

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen:

1. Regierungspräsidium Stuttgart, Stellungnahme vom 08.02.2021:

-       Lage des Plangebiets im Regionalen Grünzug G19 „Murrhardter und Welzheimer Wald mit Althütte“

2. Verband Region Stuttgart, Stellungnahme vom 25.02.2021:

-       Lage des Plangebiets im Regionalen Grünzug G19 „Murrhardter und Welzheimer Wald mit Althütte“

-       Belange die mit dem Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen verbunden sind, sind zu berücksichtigen.

-       Lage des Plangebiets in einem Landschaftsschutzgebiet

3. Landratsamt Rems Murr Kreis, Stellungnahme vom 11.02.2021:

-       Lage des Plangebiets im Regionalen Grünzug G19 „Murrhardter und Welzheimer Wald mit Althütte“

-       Lage des Plangebiets in einem Landschaftsschutzgebiet

-       Es wird ein Immissionsschutzrechtliches genehmigungsverfahren durchgeführt

-       Beachtung des Gewässerrandstreifens

-       Darstellung und Berücksichtigung des Hochwassergefahrenbereichs HQextrem in den Bebauungsplanunterlagen.

4. Landratsamt Rems Murr Kreis – Abt. Forst, Stellungnahme vom 11.01.2021:

-       Innerhalb des Bebauungsplans befindet sich kein Wald. Der Waldabstand wird eingehalten.

5. Regierungspräsidium Freiburg, Stellungnahme vom 01.02.2021:

-       Das Plangebiet befindet im Verbreitungsbereich von Gesteinen der Grabfeld-Formation (Gibskeuper)

-        Das Plangebiet befindet sich außerhalb von bestehenden oder geplanten Wasser- und Quellenschutzgebieten.

Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der folgende Kartenausschnitt:

BPL_Hammerschmiede

Lageplan „Hammerschmiede“, unmaßstäblich.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Hammerschmiede“ (zeichnerischer Teil, schriftlicher Teil und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 17.12.2020/20.05.2021), liegt von

Dienstag, 08.06.2021 bis einschließlich Montag, 12.07.2021

öffentlich aus und kann von jedermann im 1. Stock des Amtshauses (Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt vereinbart werden.

Folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:

Plan

Textteil mit Begründung

Altlastenerhebung

Umweltbericht

Sachverständigen Gutachten Immissionsschutz

Hinweis:

Seit Montag, 02. November 2020 sind das Amtshaus und das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahmen in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Baurechtsamts unter Tel. Nr. 07192/213-411 oder per E-Mail an baurechtsamt@murrhardt.de möglich ist. Rückfragen sind unter der angegebenen Rufnummer möglich. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung unter o.g. Internetadresse einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Murrhardt, den 29.05.2021

gez.

Armin Mößner
Bürgermeister

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt