BPL Höhenweg Erweiterung
Bebauungsplan „Höhenweg – Erweiterung“ – öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 09.02.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Höhenweg – Erweiterung“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanerweiterung ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt:
Der im Lageplan dargestellte Geltungsbereich umfasst Teilbereiche der Grundstücke Flurstücks-Nummern 889/1, 897, 925, 926/1, 935/2 Höhenweg / Ecke Großgartenweg.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanentwurfs mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften, gefertigt von Käser Ingenieure, Fellbach in der Fassung vom 09.02.2023. Als weitere Unterlagen liegt die artenschutzrechtliche Untersuchung vom Büro roosplan, Backnang vom 28.07.2022 aus.
Ziel und Zweck:
Nutzung von innerörtlichen Potentialsflächen zur Schaffung von Wohnbauland. Vorgesehen sind 6 Bauplätze zur Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern.
Der Entwurf zum Bebauungsplan liegt mit Textteil und Begründung in der Zeit vom
Montag, den 27.02.2023 bis einschließlich Dienstag, den 28.03.2023
öffentlich aus und kann von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt vereinbart werden.
folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:
Artenschutzrechtliche Untersuchung
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Murrhardt, den 15.02.2023
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister