BPL Siebenknie Ost


Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 17.12.2020 in öffentlicher Sitzung die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften “ Siebenknie - Ost“ gebilligt und die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Gleichzeitig werden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Erstellung eines Einfamilienwohnhauses geschaffen werden.
Bezüglich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB, wird darauf hingewiesen, dass für den Bebauungsplan ein Umweltbericht mit der Beurteilung der Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Boden, Landschaftsbild und Erholung, Fläche sowie Pflanzen und Tiere erstellt wurde. Die Eingriffs- und Ausgleichbilanz für die Schutzgüter Boden, sowie Pflanzen & Tiere weist einen Verlust von 6.737 ÖP auf. Der verbleibende Ausgleichsbedarf kann nicht vollständig durch die grünordnerischen Festsetzungen innerhalb des Plangebiets erzielt werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei der Umsetzung des Bebauungsplans "Siebenknie – Ost“ – unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich, die Eingriffe in Natur und Landschaft und die damit verbundene nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Heranziehen einer externen Ausgleichsmaßnahme im direkten Umfeld vollständig ausgeglichen werden können. Durch die Umsetzung der Planung können artenschutzrechtliche Verbotsbestände nach § 44 BNatSchG durch geeignete Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Für andere nach europäischem Recht geschützte Arten besteht keine dauerhafte oder essentielle Bedeutung in Bezug auf die Planfläche. Neben dem Umweltbericht steht ein geotechnischer Bericht mit Aussagen zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen im Plangebiet zur Verfügung.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften vom 17.12.2020 mit Planteil und Texteil mit Begründung und Umweltbericht. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 605 in Siebenknie und ist im Lageplan folgend dargestellt.

BPL_SiebenknieDer Entwurf des Bebauungsplans „Siebenknie - Ost“ (zeichnerischer Teil, schriftlicher Teil und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 17.12.2020), liegt von
 
Dienstag, 05.01.2021 bis einschließlich Montag, 08.02.2021
 
öffentlich aus und kann von jedermann im 1. Stock des Amtshauses (Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt vereinbart werden. Die Planung ist unter folgender Adresse ebenfalls im Internet einsehbar: www.murrhardt.de/SiebenknieOst.
 
Hinweis:
Das Amtshaus und das Rathaus sind aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahmen in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Baurechtsamts unter Tel. Nr. 07192/231-411 oder per Email baurechtsamt@murrhardt.de möglich ist. Rückfragen sind unter der angegebenen Rufnummer möglich. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung unter o.g. Internetadresse einsehbar. Eine Einsichtnahme in den Verwaltungsräumen ist aktuell nur unter Einhaltung der Hygienebestimmungen möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
                                                              
 
Murrhardt, den 18.12.2020
 
 
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister

Folgende Unterlagen können als PDF heruntergeladen werden:



Plan

Textteil

Geologie

Abwaegung

Umweltbericht











 



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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt