Bebauungsplan Siegelsberg -Ost I/1

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Siegelsberg – Ost I/1“


Gleichzeitig werden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Erstellung von Wohnbauplätzen geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Eine faunistische Erfassung und artenschutzrechtliche Beurteilung ist erfolgt und liegt zur Einsichtnahme bei. Im Plangebiet wurde das Vorkommen von Avifauna, Fledermäuse, Kriechtiere und Tagfaltern, Höhlenbrüter, höhlenbewohnenden Fledermäusen, Reptilien: Zauneidechsen und Blindschleichen, sowie den vorkommenden Tagfalter festgestellt.
Durch die Umsetzung der Planung können artenschutzrechtliche Verbotsbestände nach § 44 BNatSchG durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Für andere nach europäischem Recht geschützte Arten besteht keine dauerhafte oder essentielle Bedeutung in Bezug auf die Planfläche.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:


BPL_Siegelsberg

Maßgebend sind der Lageplan mit Textteil und Begründung in der Fassung vom 24.11.2019 / 04.02.2021, gefertigt vom Ingenieurbüro G + H Ingenieurteam, Giengen a.d. Brenz und die Faunistische Erfassungen und artenschutzrechtliche Beurteilung i.d.F. vom 15.10.2020 des Diplombiologen R. Utzel.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung vom 16.02.2021 bis 22.03.2021 – je einschließlich – öffentlich aus und kann von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 vereinbart werden. Die Planung ist unter folgender Adresse ebenfalls im Internet einsehbar:
 
www.murrhardt.de/siegelsberg
 
Hinweis:
Das Amtshaus und das Rathaus sind aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahmen in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Baurechtsamts unter Tel. Nr. 07192/213-411 oder per Email baurechtsamt@murrhardt.de möglich ist. Rückfragen sind unter der angegebenen Rufnummer möglich. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung unter o.g. Internetadresse einsehbar. Eine Einsichtnahme in den Verwaltungsräumen ist aktuell nur unter Einhaltung der Hygienebestimmungen möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
 
 
Murrhardt, den 06.02.2021
 
 
 
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister



folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:


> Bebauungsplan    

> Schriftlicher Teil zum BPL 

> Begründung vom BPL

> Faunistische Erfassung und Beurteilung

> Abwaegungstabelle











































^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt