Bebauungsplan „Hauen-Ost – 1. Erweiterung“
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am 06.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauen-Ost – 1. Erweiterung“ mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziel und Zweck der Planänderung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Erschließung dringend benötigter Gewerbeflächen geschaffen werden.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 06.05.2021 (zeichnerischer Teil, Begründung und schriftlichem Teil) ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 PlanSiG in der Zeit
Dienstag, 18.05.2021 bis einschließlich Montag, 21.06.2021
nachfolgend einsehbar und zum Download bereit.
Folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:
Die Unterlagen liegen zusätzlich öffentlich aus und können von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt vereinbart werden.
Hinweis:
Das Amtshaus und das Rathaus sind aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahmen in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Baurechtsamts unter Tel. Nr. 07192/213-411 oder per Email baurechtsamt@murrhardt.de möglich ist. Rückfragen sind unter der angegebenen Rufnummer möglich. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung unter o.g. Internetadresse einsehbar. Eine Einsichtnahme in den Verwaltungsräumen ist aktuell nur unter Einhaltung der Hygienebestimmungen möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Murrhardt, den 08.05.2021
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister