Stadtnachricht

Antragsteller können noch Zuschüsse erhalten
-Entwicklungsprogramm ländlicher Raum 2015 ausgeschrieben-

Abgabefrist 26. September-

Die Aufnahme in das Programm erfolgt durch die Programmentscheidung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Einzelprojekte können in Trägerschaft von Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie natürlichen oder juristischen Personen liegen, also sowohl öffentlicher als auch privater bzw. gewerblicher Natur sein. Das Programm soll insgesamt den ländlichen Raum bei der Bewältigung des demografischen Wandels unterstützen.

Das ergänzende EFRE-Programm (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) steht für den Zeitraum 2014 bis 2020 in Baden-Württemberg unter dem Titel "Innovation und Energiewende". Dabei sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Stellung Baden-Württembergs als eine der innovativsten Regionen stärken und dazu beitragen, die Energiewende mit innovativen und CO2-sparenden Maßnahmen voranzutreiben.

Zur Unterstützung der konjunkturellen Entwicklung erhalten privat-gewerbliche Vorhaben beim Auswahlverfahren eine besondere Aufmerksamkeit. Sofern bei privat-gewerblichen Anträgen absehbar ist, dass sowohl für die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft Förderung beantragt werden soll, ist für beide separat ein Antrag einzureichen.

Für private Investoren gibt es nach wie vor die drei Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung und Arbeiten. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus im Jahresprogramm 2015 auf die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz gelegt. Im Förderschwerpunkt Wohnen erhalten Umnutzungen eine deutlich höhere Priorität als Modernisierungen. Neubauten sind nachrangig und werden nur noch auf baulich vorgenutzten Flächen gefördert. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte. Die Förderung im Förderschwerpunkt Wohnen ist in der Regel auf Vorhaben in der historischen Ortslage beschränkt. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen rationeller Energieeinsatz, die Verwendung erneuerbarer Energien beziehungsweise nachwachsender Rohstoffe oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen zu einem Fördervorrang.

Bei der Grundversorgung werden Investitionen eines Unternehmens mit bis zu 100 Beschäftigten gefördert, welches der Grundversorgung dient.

Für den Bereich Arbeiten gefördert werden Investitionen von Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, das nicht der Grundversorgung dient, im Rahmen einer Betriebserweiterung oder Gründung / Neuansiedlung. Die Förderung umfasst auch Betriebseinrichtungen, wenn damit ein struktureller Effekt beziehungsweise eine Innovation verbunden ist.

Für das Programmjahr 2015 ist der ELR-Antrag mit allen erforderlichen Anlagen bis spätestens Freitag, den 26.09.2014 beim Bürgermeisteramt der Stadt Murrhardt – Stadtkämmerei – einzureichen.  Anträge können auf dem Murrhardter Rathaus (Zimmer R 203) abgeholt oder über das Internetangebot des Regierungspräsidiums (www.rp.baden-wuerttemberg.de, Stichwort ELR) abgerufen werden. Auskünfte erteilt Herr Markus Holub, Telefon 07192/213-301. Gewerbliche Interessenten können zusätzlich auch das Beratungsangebot des Kreiswirtschaftsförderers beim Landratsamts Rems-Murr-Kreis (Herr Markus Beier, Tel.: 07151/501-1193, m.beier(at)rems-murr-kreis.de) sowie des Wirtschaftsförderers der Stadt Murrhardt (Herr Uwe Matti, Tel.: 07192/213-200, u.matti(at)murrhardt.de) nutzen.

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Redakteur / Urheber