Badegewässerrichtlinie
Bevölkerung soll bei der Liste der Badegewässer beteiligt werden
18.01.2016
Seit 2008 ist eine neue Badegewässerverordnung in Kraft getreten. Hierin ist eine verstärkte Beteiligung und Information der Bevölkerung gefordert, auf deren konsequente Einhaltung die EU-Kommission besonderen Wert legt.

Nach §11 der BadegVO ist jede Kommune in Baden-Württemberg verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligungsmöglichkeit zu offerieren, so zum Beispiel bei der Erstellung der Liste der Badegewässer bzw. der Überwachung dieser Einrichtungen. Zu diesem Zweck können Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden bei den Gemeinden, aber auch bei den zuständigen unteren Gesundheitsbehörden bei Stadt- und Landkreisen vorbringen. Bis jetzt steht für Murrhardt ausschließlich der Waldsee auf dieser Liste. Entsprechende Stellungnahmen können bis spätestens 3. Februar 2016 bei der Stadtverwaltung Murrhardt, Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus, Marktplatz 10, eMail:
touristik(at)murrhardt.de abgegeben werden.