Stadtnachricht
Hinweise zum allgemeinen Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen und Feuerwerkskörpern
14.12.2018
Die Stadtverwaltung Murrhardt informiert im Hinblick auf das traditionell stattfindende Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht über die aktuelle Rechtslage:
Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es gesetzlich verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen, Kinderheimen sowie Fachwerkhäusern Feuerwerke abzubrennen. Dieses Verbot beruht auf § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden.
Da sowohl die Flugbahn als auch die mögliche Brennwirkung von Raketen, Krachern Schwärmern und Batterien sehr unterschiedlich ist, ist vor allem auch der Innenstadtbereich aufgrund der engen Bebauung, und der Beschaffenheit der Gebäude kein geeigneter Standort für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken.
Dies gilt auch für das Zünden von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Holz- oder Schindelhäusern und Dachaufbauten mit Holzverkleidung. Zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss immer ein Platz gewählt werden, von dem aus kein Schaden angerichtet werden kann. Außerdem ist vor dem Jahreswechsel darauf zu achten, dass sich keine brennbaren oder leicht entzündlichen Gegenstände (z. B. gelbe Säcke, Wäsche, Gartenmöbel, trockenes Holz) im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse befinden. Aus Gründen des Brandschutzes sind außerdem alle Fenster (auch Dach- und Kellerfenster) sowie Haustüren in der Silvesternacht geschlossen zu halten.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass generell nur an Silvester und Neujahr pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden dürfen. In der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember besteht ein gesetzliches Abbrennverbot.
Wer an einem anderen Tag als zur Jahreswende ein Feuerwerk der Klasse II abbrennen will, benötigt dazu eine schriftliche Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Murrhardt, die rechtzeitig im Rathaus zu beantragen ist. Diese Genehmigung wird jedoch nur unter ganz bestimmten Umständen erteilt.
Stadtverwaltung Murrhardt, Amt für Ordnung und Soziales