Stadtnachricht

Neuauflage des Adressbuches für die Stadt Murrhardt


Einwohnerdaten

Der Verlag erhält zu diesem Zweck von der Stadtverwaltung die erforderlichen Einwohnerdaten ausgehändigt.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, bisher unterlassene Meldungen (An-, Ab- und Ummeldungen) umgehend, spätestens aber bis 15. Februar 2019 bei der Stadtverwaltung (Bürgerbüro) nachzuholen, damit das Adressenmaterial vor der Übergabe dieser Daten auf den neuesten Stand gebracht werden kann.

Gemäß § 50 Abs. 5 des Meldegesetzes kann ein Betroffener verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt. Auf dieses Recht wird ausdrücklich hingewiesen. Personen, die dies wünschen, werden gebeten, bis spätestens 15. Februar 2019 bei der Stadtverwaltung (Bürgerbüro) vorzusprechen bzw. dies der Stadtverwaltung schriftlich mitzuteilen.
 
Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige

Das Branchen-Verzeichnis wird nach den vorhandenen Unterlagen der Stadtverwaltung und eigenen Recherchen der Bleicher Medien GmbH erstellt. Die Handels- und Gewerbetreibenden werden gebeten, noch nicht erfolgte An-, Ummeldungen und Abmeldungen der Stadtverwaltung bis spätestens 15. Februar 2019 schriftlich mitzuteilen.
Die Vertreter der freien Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte usw.), die von der Meldepflicht nach der Gewerbeordnung nicht erfasst werden, können auch direkt bei der Bleicher Medien GmbH (Fax 0 71 56 / 43 08 40 oder E-Mail: altenburg@bleicher-verlag.de) den Eintrag in das Verzeichnis beantragen.
 
Vereine

Das Adressbuch wird auch ein Verzeichnis der Murrhardter Vereine mit deren Vorsitzenden oder einer Kontaktperson enthalten. Grundlage für dieses Verzeichnis sind vor allem die Einträge im Adressbuch 2016. Alle Vereine werden daher geben, bisher nicht gemeldete Veränderungen oder Neugründungen bis spätestens 15. Februar 2019 der Stadtverwaltung mitzuteilen
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Redakteur / Urheber