Stadtnachricht

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Murrhardt
1.Änderung Erweiterung und Teilaufhebung der Festlegung des Sanierungsgebiets


Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und
aufgrund von § 162 Abs. 1 Nr. 1, 3 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung
(GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen
Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Murrhardt in seiner Sitzung am
14.02.2019 folgende Sanierungssatzung beschlossen:
 
1.Änderung Erweiterung und Teilaufhebung der Festlegung des Sanierungsgebiets
 
Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Bahnhof/
östlich Klosterhof“ wird um die Grundstücke Flurstücke 32 (Lindengasse
2), 32/3 und 36 erweitert. Die vom Gemeinderat am 27.07.2017
(Öffentliche Bekanntmachung vom 02.08.2017) beschlossene Sanierungssatzung
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
„Bahnhof/östlich Klosterhof“ wird hiermit für das Flurstück 1438, Bahnhofstraße
39 und für einen Teilbereich des Flurstücks 1417 aufgehoben.
 
Die Teilfläche, die hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegt, ist in dem
als Anlage beigefügten Abgrenzungsplan über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebiets der STEG Stadtentwicklung GmbH, Maßstab
1:1000, vom 29.01.2019 schwarz bandiert und Bestandteil der Satzung.
Die geänderte Abgrenzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets ergibt
sich aus eben diesem Lageplan und ist blau bandiert.
 
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb
der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan
ist Bestandteil der Satzung zur Erweiterung und Teilaufhebung der
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Die Satzung
zur 1. Änderung der Sanierungssatzung kann während der üblichen
Öffnungszeiten im 1. Obergeschoss des Amtshauses (Verwaltungsgebäude
Klosterhof 11) in Murrhardt während der üblichen Öffnungszeiten
(Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00
bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen
werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen
im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt, vereinbart werden.
Auf Verlangen wird über den Inhalt der Satzung Auskunft erteilt.
 
Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB)
und die Vorschriften der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebiets „Bahnhof/östlich Klosterhof“ vom
27.07.2017 (Öffentliche Bekanntmachung vom 02.08.2017) bleiben von
der Satzung zur Erweiterung der Sanierungssatzung unberührt und sind
auch für den Erweiterungsbereich anzuwenden.
 
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes Bahnhof/östlich Klosterhof wird gem. § 143 Abs.
1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
 
Das Grundbuchamt ist zu ersuchen, bei dem Teilbereich der Teilaufhebung
den Sanierungsvermerk zu löschen.

Ausgefertigt:
Murrhardt, den 15.02.2019
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister

Bahnhof östlicher Klosterhof

Untenstehende PDF als Download des Planes. 

Förmliche Festlegung städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Bahnhof/östlich Klosterhof




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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt