Stadtnachricht

Schaffung einer Retentionsfläche in Murrhardt-Alm


Die Stadt Murrhardt plant im Stadtteil Alm eine Retentionsmulde zu bauen. Anlass ist die Schaffung eines Rückhaltevolumens auf dem gemeindeeigenen Flurstück Nr. 320, Gemarkung und Stadt Murrhardt.
 
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG durchgeführt.
 
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.
 
Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
 
Die Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes im
Landratsamt Rems-Murr-Kreis,
Stuttgarter Straße 110,
71332 Waiblingen,
Zimmer Nr. 334, zugänglich.

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Redakteur / Urheber
Landratsamt Rems-Murr-Kreis