Stadtnachricht
Amtliche Bekanntmachung
Ergänzungssatzung „Walterichs-Turnhalle“
07.02.2020
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 06.02.2020 in
öffentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung (mit zeichnerischem und
textlichem Teil einschließlich Begründung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1
Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 BauGB und
§ 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen.
Maßgeblich ist der Lageplan vom 18.01.2018/ 06.02.2020, gefertigt
vom Ingenieurbüro Junginger & Partner, Heidenheim an der Brenz.
Die Ergänzungssatzung „Walterichs-Turnhalle“ tritt gem. § 10
Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO
mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Ergänzungssatzung wird nachstehend in verkleinerter Form veröffentlicht:
Die Ergänzungssatzung kann einschließlich Textteil und Begründung bei der Stadt Murrhardt, Baurechtsamt (Zimmer A04), Klosterhof 11, 71540 Murrhardt während der üblichen Sprechstunden eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Murrhardt, den 08.02.2020
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt