Stadtnachricht
Anpassung der Tarifpreise für die Erdgasversorgung ab 01.01.2021
13.11.2020
Ab 2021 wird erstmalig eine CO2-Bepreisung im Rahmen des beschlossenen Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung eingeführt. Damit soll schrittweise der Ausstoß von Treibhausgasen über die Jahre reduziert werden.
Dies beinhaltet eine Verpflichtung für alle Energielieferanten die neue Abgabe der CO2-Steuer für die Nutzung von Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel an den Staat abzuführen. Für die Stadtwerke Murrhardt im Bereich Erdgas bedeutet das eine Berücksichtigung der fälligen CO2-Steuer bei der Kalkulation der Tarifpreise ab 01.01.2021. Nach vier Jahren konstanter Erdgastarife ist es nun unvermeidbar die Preise anzupassen. Die Tarifpreise für Erdgas werden deshalb in allen Tarifstufen ab 01.01.2021 um 0,6 ct/kWh netto / 0,71 ct/kWh brutto (inkl. 19% MwSt) angehoben.
Das neue Preisblatt „Tarifpreise für die Versorgung mit Erdgas gültig ab 01.01.2021“ ist per Post an alle Erdgaskunden versendet worden. Sie finden das neue Preisblatt auch auf unserer Internetseite unter der Kategorie Erdgas.
Für Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung 1) möchten wir darauf hinweisen, dass Sie bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates die Möglichkeit haben, in den deutlich günstigeren SWM Treuetarif zu wechseln. Außerdem bieten die Stadtwerke Murrhardt nach wie vor den SWM Bio-Erdgas Tarif, mit wahlweise 10% bzw. 30% Biogasanteil, an.
Sofern Sie in Zukunft mit einer Investition in Ihre Wärmeversorgung (Austausch der Heizungsanlage) rechnen müssen, können Sie sich bei uns über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Wir sind gerne für Sie da und helfen Ihnen bei Fragen rund um die Anschlussmöglichkeiten bei den Stadtwerken Murrhardt weiter.
1) Der Grundversorgungsvertrag kann gem. § 20 GasGVV mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
Stadtwerke Murrhardt