Stadtnachricht
Amtliche Bekanntmachung
des Landesamtes Rems-Murr-Kreis
09.12.2020
Geplante Verordnung zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets in Murrhardt
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis beabsichtigt eine Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landratsamtes Backnang zum Schutze von Landschaftsteilen im Landkreis Backnang vom 15. April 1971 in der Fassung vom 11. März 1981 auf dem Gebiet der Stadt Murrhardt, Rems-Murr-Kreis zu erlassen.
Die Änderung berührt bebaute Flächen sowie angrenzende Randbereiche des Landschaftsschutzgebiets „Göckel-, Otterbach- und oberes Murrtal“ im Bereich „Hammerschmiede“ nördlich der Kreisstraße K 1900 auf Gemarkung Murrhardt, Flur 9 (Klingen), östlich des Teilortes Klingen der Stadt Murrhardt.
Im Übrigen bleibt die Verordnung unberührt.
Die von der Änderung berührte Fläche hat eine Größe von rund 2,37 Hektar.
Der Verordnungsentwurf wird mit den zugehörigen Karten und der Begründung
- beginnend am 11. Januar 2021 für die Dauer eines Monats -
beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Technisches Landratsamt in Waiblingen, Stuttgarter Straße 110, Amt für Umweltschutz, Zimmer 429, während der Sprechzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus sind die Verordnungsunterlagen im Internet auf der Homepage des Landratsamts Rems-Murr-Kreis unter der Internetadresse www.rems-murr-kreis.de unter der Rubrik Landratsamt | Politik / Bekanntmachungen einsehbar.
Während der o. g. Auslegungsfrist können bei der unteren Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen schriftlich (Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, bzw. Postfach 1413, 71328 Waiblingen), zur Niederschrift oder elektronisch unter Verwendung der E-Mail-Adresse su.pfaeffle@rems-murr-kreis.de vorgebracht werden.
Das Landratsamt wird die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Bedenken prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Waiblingen, 3. Dezember 2020
Susanne Pfäffle
Amt für Umweltschutz
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt