Stadtnachricht
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Murrhardt im Bereich „Siebenknie - Ost“, Stadt Murrhardt, Ortsteil Siebenknie
18.12.2020
Maßgebend ist das Deckblatt mit Begründung des Büros ROOSPLAN aus Backnang vom 17.12.2020. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Zur Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen nach § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 05.01.2020 bis 08.02.2021 - je einschließlich – während der Dienststunden zur Einsicht durch die Öffentlichkeit im Baurechtsamt (Zimmer A04), Amtshaus Klosterhof 11, 71540 Murrhardt aus. Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen werden sowie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Zeitgleich werden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung tangiert werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Auslegung im Rathaus sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse www.murrhardt.de/fnpsiebenknieost.de in elektronischer Form verfügbar.
Hinweis:
Das Amtshaus und das Rathaus sind für den Publikumsverkehr aktuell geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahmen in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Baurechtsamts unter Tel. Nr. 07192/231-411 oder per Email baurechtsamt@murrhardt.de und unter Einhaltung der aktuellen Hygienebestimmungen möglich ist. Rückfragen sind unter der angegebenen Rufnummer möglich. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung unter o.g. Internetadresse einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Murrhardt, den 18.12.2020
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister
Folgende Pläne können als PDF heruntergeladen werden
Plan
Begruendung
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt