Stadtnachricht

Weiterhin Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen – Notbetreuung wird eingerichtet


Bereits ab dem 11.01.2021 wird eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Klassenstufen 5 bis 7 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Kinder der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten sowie für Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege angeboten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind (Unabkömmlichkeit) und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht; bei Alleinerziehenden kommt es nur auf deren beruflichen Tätigkeit an. Die Notbetreuung kann über ein auf der städtischen Homepage hinterlegtes Formular sowohl für die Schul- als auch Kita-Notbetreuung beantragt werden.
 
Da es keine Formvorgaben für den Nachweis der Voraussetzungen für die Notbetreuung gibt, wird um entsprechende Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, mindestens jedoch einer Selbsterklärung bei Selbständigen, für die jeweilige Schule oder Kita durch die Eltern gebeten, welche zu Beginn der Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung mit abzugeben ist. Es wird jedoch appelliert, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies auch zwingend erforderlich ist. Bei Fragen zur Notbetreuung steht das Hauptamt im Rathaus zur Verfügung.
 
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass auch im Falle einer Notbetreuung ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Kinder und Schüler/Schülerinnen insbesondere bei Erkrankung mit dem Coronavirus bzw. Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person im Rahmen der gültigen Corona-Verordnungen (v.a. Corona-Verordnung Schule und Corona-Verordnung Kita) gilt. Die Schulmensa an der Walterichschule bleibt während der Notbetreuung mit einem eingeschränkten Angebot und mit einem Hygienekonzept auch für die Schülerinnen und Schüler der Kernzeitenbetreuung, die ebenfalls die Notbetreuung für bislang angemeldete Kinder anbietet, geöffnet.
Die im Einzelnen für die Schülerinnen und Schüler vorgesehenen Unterrichtsformen wie z.B. Fern-/Präsenzunterricht oder Wechselbetrieb sind je nach Schulart verschieden und werden von den Schulen organisiert und diesen mitgeteilt bzw. können bei den Schulen erfragt werden.

Aufgrund der weiterhin diffusen Infektionslage können und werden sich die Regelungen und Verordnungen in kurzen Abständen ändern; wir bitten, die entsprechenden Veröffentlichungen und Presseinformationen stets im Fokus zu behalten.
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Redakteur / Urheber