Nächtliche Ausgangssperre im Rems-Murr-Kreis von 21 Uhr bis 5 Uhr
Amtliche Feststellung des Rems-Murr-Kreises zur Entwicklung des lokalen Infektionsgeschehens
13.04.2021
Das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises – Gesundheitsamt – stellt gem. § 20 Abs. 6 S. 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 27.03.2021 fest: Im Rems-Murr-Kreis besteht bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Maßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Das Infektionsgeschehen im Rems-Murr-Kreis ist diffus.Damit gilt nun folgende Bekanntmachung über eine nächtliche Ausgangssperre ab 14. April: