Stadtnachricht
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Brunnen II – 1. Änderung“ mit Teilaufhebung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am 06.05.2021 die Teilaufhebung und Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnen II – 1. Änderung“ mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziel und Zweck der Planänderung:
Der Geltungsbereich östlich am Bachlauf wird teilweise aufgehoben, um künftigen Planungen der geplanten Holzhackschnitzelheizung der Stadtwerke nicht im Wege zu stehen. Weiterhin wird die öffentliche Verkehrsfläche, welche als Umfahrung angedacht war aufgehoben und das Baufenster geringfügig an das geplante Bauvorhaben angepasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans (zeichnerischer Teil, Begründung und schriftlicher Teil mit örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 06.05.2021) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 3 PlanSiG in der Zeit
Dienstag, 01.06.2021 bis einschließlich Montag, 05.07.2021
nachfolgend einsehbar und zum Download bereit.
Folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:
Die Unterlagen liegen zusätzlich öffentlich aus und können von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt vereinbart werden
Hinweis:
Das Amtshaus und das Rathaus sind aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahmen in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Baurechtsamts unter Tel. Nr. 07192/213-411 oder per Email baurechtsamt@murrhardt.de möglich ist. Rückfragen sind unter der angegebenen Rufnummer möglich. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung unter o.g. Internetadresse einsehbar. Eine Einsichtnahme in den Verwaltungsräumen ist aktuell nur unter Einhaltung der Hygienebestimmungen möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Murrhardt, den 22.05.2021
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister