Stadtnachricht

Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Murrhardt im Bereich „Hammerschmiede“, Stadt Murrhardt


Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

FNP_Hammerschmiede_Neu

Der Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Hammerschmiede“ in der Fassung vom 17.12.2020/20.05.2021 liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) von

Dienstag, 08.06.2021 bis einschließlich Montag, 12.07.2021

öffentlich aus und kann von jedermann im 1. Stock des Amtshauses (Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt vereinbart werden.

Folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:

Deckblatt Plan

Begründung

Hinweis:

Seit Montag, 02. November 2020 sind das Amtshaus und das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahmen in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Baurechtsamts unter Tel. Nr. 07192/213-411 oder per Email an baurechtsamt@murrhardt.de möglich ist. Rückfragen sind unter der angegebenen Rufnummer möglich. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung unter o.g. Internetadresse einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

                                                        

Murrhardt, den 29.05.2021

gez.

Armin Mößner
Bürgermeister

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt