Stadtnachricht
Weitere Öffnungen im Rems-Murr-Kreis ab 8. Juni
- Damit dürfen sich bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten treffen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.
- Für den Einzelhandel entfallen Click & Meet sowie die Testpflicht. Ein gesteuerter Zutritt und Masketragen sind jedoch weiterhin notwendig.
- Kulturveranstaltungen in Opern, Theater und Kinos sind außen und innen mit einer begrenzten Personenzahl wieder möglich.
- Auch kontaktarmer Sport in Sportstudios ist wieder erlaubt.
- Die Gastronomie darf bis 1 Uhr nachts öffnen.
- Archive, Büchereien, Galerien und Museen dürfen ohne Auflagen wieder öffnen.
Diese Auflistung ist nicht abschließend.
Bei den Lockerungen im Bereich Schulen bei einer Inzidenz unter 50 gilt, dass diese erst am zweiten Tag nach Bekanntmachung in Kraft treten. Das ist im Rems-Murr-Kreis am Mittwoch, 9. Juni der Fall. Dann gilt u. a.:
- Die Schulen kehren zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück.
- Das heißt: Präsenzunterricht, Masken- und Testpflicht. Das Abstandsgebot ist im Klassenraum grundsätzlich nicht mehr einzuhalten, soweit die örtlichen Verhältnisse dies nicht zulassen.
- Sport im Freien im Klassenverbund sowie Tagesausflüge im Klassenverbund sind gestattet.
Öffnungen mit der „3G-Regel“
Die Öffnungen sind aktuell noch eng an die „3G-Regel“ geknüpft: Geimpft –Genesen –Getestet. Getestet zu werden, ist im Landkreis mit seinem flächendeckenden Netz an Schnelltestzentren (über 200 Testzentren sind in COSAN eingebunden) und überwachten Testmöglichkeiten in vielen Betrieben und dem digitalen Nachweis mit RMK-COSIMA sehr niederschwellig möglich. Über die App können Testtermine gebucht und die Testergebnisse ganz einfach und digital zur Eintrittskarte für die Gastronomie oder das Freibad werden.