Stadtnachricht

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Hörschbach – Hasenhof IV – 2. Änderung“


Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 18.11.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hörschbach – Hasenhof IV – 2. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, nach § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung einzuholen. Maßgebend sind der Lageplan M=1:500 und der Textteil mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften des Büros ROOSPLAN, Backnang, vom 18.11.2021. Das Plangebiet umfasst auf der Gemarkung Murrhardt das Flst. Nr. 1098/3 vollständig und teilweise das Flst. Nr. 1098.

Bezüglich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB, wird darauf hingewiesen, dass für den Bebauungsplan eine Einschätzung der Umweltbelange erstellt wurde, welche eine Beurteilung der Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Boden, Landschaftsbild und Erholung, Fläche sowie Pflanzen und Tiere beinhaltet. Der Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wird im Fortlauf des Verfahren erstellt und den Bebauungsplanunterlagen zur nächsten Auslegung beigelegt.

Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der folgende Kartenausschnitt:

Plan

Lageplan „Hörschbach – Hasenhof IV – 2. Änderung“, unmaßstäblich.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Hörschbach – Hasenhof IV – 2. Änderung“ (zeichnerischer Teil, schriftlicher Teil und Begründung in der Fassung vom 18.11.2021, sowie die Einschätzung der Umweltbelange vom 04.11.2021, Auswirkungsanalyse vom 15.12.2020 und der Bericht zur Baugrund-, orientierenden Altlasten- und Gebäudesubstanzuntersuchung vom 29.06.2021), liegt von

Dienstag, 07.12.2021 bis einschließlich Montag, 10.01.2022

öffentlich aus und kann von jedermann im Erdgeschoss des Amtshauses (Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt vereinbart werden.

folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:

< Bebauungsplan

< textliche Festsetzungen

< Einschätzung der Umweltbelange

< Auswirkungsanalyse

< Baugrundanalyse

< Begründung örtlicher Bauvorschriften

Hinweis:

Die jeweils geltenden Regeln der Corona-Schutzverordnung sind einzuhalten.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

                                     

Murrhardt, den 27.11.2021

gez.

Armin Mößner
Bürgermeister

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt