Stadtnachricht
Amtliche Bekanntmachung
30.09.2022
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2022 die Aufstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Höhenweg - 1. Änderung“ beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Bebauung im beschleunigten Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Murrhardt und umfasst den unbebauten Teilbereich am Höhenweg. Maßgebend ist der folgende Kartenausschnitt:
Ziel des Bebauungsplans ist, durch Ortsabrundung am Höhenweg die Schaffung von sechs Wohnbauplätzen. Das weitere Bebauungsplanverfahren wird in die Wege geleitet
Murrhardt, den 28.09.2022
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt