Stadtnachricht

Amtliche Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2022 die Aufstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Höhenweg - 1. Änderung“ beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Bebauung im beschleunigten Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Murrhardt und umfasst den unbebauten Teilbereich am Höhenweg. Maßgebend ist der folgende Kartenausschnitt:

BPL_Hoehenweg

Ziel des Bebauungsplans ist, durch Ortsabrundung am Höhenweg die Schaffung von sechs Wohnbauplätzen. Das weitere Bebauungsplanverfahren wird in die Wege geleitet

Murrhardt, den 28.09.2022

gez.

Armin Mößner
Bürgermeister

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Stadtbauamt