Stadtnachricht
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens „Maienweg“ und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens „Maienweg“ und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 28.09.2023 in öffentlicher Sitzung die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens „Maienweg“ beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen geschaffen werden. Im Rahmen der artenschutz- und naturschutzrechtlichen Untersuchungen sowie Verfahrensproblemen die das beschleunigte Bebauungsplanverfahren (§ 13b BauGB) betreffen, ergaben sich Widrigkeiten nach denen das Bebauungsplanverfahren keine Aussicht auf Erfolg auswies. Aufgrund dessen wurde das eingeleitete Bebauungsplanverfahren eingestellt.
Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der folgende Kartenausschnitt:
Der Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens und der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gegeben.
Murrhardt, den 30.09.2023
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister