Neues Namensrecht ab 01. Mai 2025
Zum 01. Mai 2025 tritt das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts in Kraft. Das neue Gesetz bringt mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität bei der Namensgestaltung für Ehepaare und ihre Kinder mit sich. Was sich genau ändert und welche Optionen Ihnen künftig offenstehen, erklären wir Ihnen in zwei kurzen Videos- eines zum Ehenamen, eines zum Kindesnamen.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Namensmöglichkeiten beim persönlichen Termin vor der Eheschließung.