Dienstleistung

Vereinsförderung

Die Stadt Murrhardt gewährt jährlich dem örtlichen Vereinen aus Murrhardt, den Stadtbezirken Fornsbach und Kirchenkirnberg sowie in den Teilorten eine Förderung nach der Vereinsförderungsrichtlinie.

Anträge für die Auszahlung der Vereinsförderung sind jeweils bis spätestens 28. Februar des jeweiligen Jahres bei der Stadt Murrhardt, Haupt- und Ordnungsamt einzureichen.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen gemäß der geltenden Vereinsförderungsrichtlinie sind erfüllt.

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Verfahrensablauf

Die Vereinsförderung muss in der Stadt Murrhardt beantragt werden.

Hierfür ist das notwendige Antragsformular in der Stadt Murrhardt, Haupt- und Ordnungsamt einzureichen.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie, sofern die genannten Voraussetzungen vorliegen von der Stadt Murrhardt eine schriftliche Mitteilung. Gleichzeitig wird Ihnen der Förderbetrag für Ihren Verein ausbezahlt.

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Erforderliche Unterlagen

Ein entsprechendes Anmeldeformular können Sie im Rathaus der Stadt Murrhardt abholen, per Mail im Haupt- und Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse l.weller(at)murrhardt.de anfordern oder aber über folgenden Link herunterladen:

Antrag auf Vereinsförderung

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Satzung
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Zugehörigkeit zu