Dienstleistung

Seniorenrat

Organe
Der Seniorenrat besteht aus zwei Organen: der Seniorenversammlung aus Bürgerinnen und Bürgern ab dem 60. Lebensjahr und dem Seniorenrat. Der Seniorenrat versteht sich als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und gesellschaftlichem Gebiet. Er ist ein beratendes und selbst organisiertes Gremium der Stadt Murrhardt, das durch kommunalpolitische Willensbildung seine Aufgaben und Ziele verfolgt.

Partner
Der Seniorenrat arbeitet zusammen mit der Stadtverwaltung, Vereinen, den Kirchen und Glaubensgemeinschaften, Organisationen, die Seniorenarbeit leisten oder deren Tätigkeit Angebote für Seniorinnen und Senioren enthalten.

Aufgaben
Der Rat ist Ansprechpartner für ältere Menschen, macht die Öffentlichkeit auf Probleme älterer Menschen aufmerksam und trägt zur Lösung dieser Probleme bei. Zu Planungen in der Stadt, bei denen Belange der Senioren berührt werden, bezieht er gegenüber den beteiligten Gremien und der Verwaltung Stellung und spricht Empfehlungen aus. Der Seniorenrat greift Anregungen aus Gruppen der Stadt auf, kooperiert mit vergleichbaren Einrichtungen benachbarter Gemeinden und arbeitet mit dem Kreisseniorenrat zusammen.

Mitglieder und Wahl
Die Seniorenversammlung wählt den Seniorenrat, der aus mindestens sieben und höchstens 13 Personen besteht. Die erste Amtszeit beträgt ein Jahr, weitere Amtszeiten drei Jahre. Die Seniorenversammlung findet erstmals nach Ablauf des ersten Jahres statt, danach alle drei Jahre, darüber hinaus bei Bedarf. Sie wird vom Sprecher des Seniorenrats einberufen und muss einberufen werden, wenn ein schriftlicher Antrag von mindestens 20 Senioren vorliegt. Die Seniorenversammlung wird vom Sprecher oder seinem Stellvertreter geleitet. Sie ist unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Seniorenrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher, einen stellvertretenden Sprecher, einen Schriftführer und gegebenenfalls weitere Funktionsträger. Er tagt mindestens viermal im Jahr öffentlich.

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Zugehörigkeit zu