Amtliche Bekanntmachung
Wahlwerbung der Parteien und Wählervereinigungen zur Europa- und Kommunalwahl 2024 der Stadt Murrhardt
1. Wahlwerbung mit Plakaten
Die Wahlwerbung ist frühestens ab dem 13. April 2024, 08.00 Uhr, zulässig. Anträge können bereits gestellt werden. Die Stadt Murrhardt stellt keine zentralen Plakatierungsflächen zur Verfügung. Die Parteien und Wählervereinigungen haben jedoch die Möglichkeit, im Wege einer Sondernutzungserlaubnis gemäß Straßengesetz gebührenfrei Plakate bis zum Format A1 im öffentlichen Verkehrsraum anzubringen. Die Höchstzahl pro Partei oder Wählervereinigung beträgt insgesamt 30 Stück. Allerdings ist die Plakatierung in bestimmten Bereichen ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen die Auflagen und Hinweise in der Sondernutzungserlaubnis zu beachten. Zudem besteht die Möglichkeit Aufsteller im Format A0 im Innenstadtbereich anzubringen. Die Höchstzahl pro Partei oder Wählervereinigung beträgt zwei Stück. Die städtische Plakatierungserlaubnis bezieht sich ausschließlich auf den öffentlichen Verkehrsraum. Die Erlaubnis privater Grundstückseigentümer wird dadurch nicht ersetzt. Die Plakatierung muss spätestens drei Tage nach der Wahl wieder entfernt werden.
2. Informationsstände
Ab dem 26. April 2024 können gebührenfrei Informationsstände auf dem Marktplatz im Rahmen des Wochenmarktes eingerichtet werden. Auf Antrag wird diese genehmigungspflichtige Sondernutzung gebührenfrei erteilt. Die Standorte sind beim Gasthof Engel, bei der Walterichs-Apotheke, beim ehem. Gasthaus Waldhorn, bei der Einmündung der Kirchgasse, sowie auf Höhe der AOK.
Die Anträge sind frühzeitig, spätestens zwei Wochen vor dem o.g. Termin, schriftlich unter Angabe des gewünschten Standortes zu stellen. Bei konkurrierenden Termin- und Standortwünschen der Parteien und Wählervereinigungen wird eine möglichst gerechte Verteilung angestrebt.
3. Großplakattafeln
Großplakattafeln dürfen ebenfalls ab dem 13. April 2024, 08.00 Uhr, aufgestellt werden. Die hierfür erforderliche Erlaubnis ist ebenfalls zwei Wochen vor der beabsichtigten Aufstellung schriftlich zu beantragen. Die Großflächenplakate sind standsicher, statisch einwandfrei, sturm- und verkehrssicher anzubringen. Beschädigungen auf öffentlicher Fläche werden auf Kosten des Antragstellers beseitigt.
4. Werbebanner
Werbebanner werden nicht genehmigt.
5. Gruppenauskünfte an Parteien und Wählervereinigungen aus
dem Melderegister
Die Stadt Murrhardt darf Parteien und Wählervereinigungen im Zusammenhang mit den Wahlen am 09. Juni 2024 Gruppenauskünfte von Wahlberechtigten aus dem Melderegister erteilen.
Soweit Gruppenauskünfte benötigt werden sind diese rechtzeitig beim Bürgermeisteramt, Bürgerbüro, schriftlich zu beantragen. Zwischen Auftragseingang und Auslieferung der Daten sind bis zu fünf Arbeitstage einzuplanen. Die Auslagen beim Rechenzentrum werden zuzüglich einer Verwaltungsgebühr den Parteien und Wählervereinigungen in Rechnung gestellt.
Hinweise:
Für die Plakatwerbung werden mit der Genehmigung entsprechende Klebeetiketten mit ausgegeben, die auf der Plakatwerbung anzubringen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Wahlwerbung erst nach Genehmigung durch die Sondernutzungserlaubnis und nicht vor dem 13.04.2024, 08.00 Uhr, erfolgen darf. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einem Bußgeld und Entfernung der Plakate von Amts wegen gerechnet werden.
Murrhardt, den 16. März 2024 Bürgermeisteramt