Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
des Entwurfs des Bebauungsplans und Satzung über örtliche Bauvorschriften
(§ 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO))
„Schweizer Areal – Süd“ in Murrhardt
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 25.07.2024 in öffentlicher Sitzung die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt, den Entwurf des Bebauungsplans und die Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO) „Schweizer Areal – Süd“ gebilligt und die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO) beschlossen.
Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt. Mit dem Bebauungsplan „Schweizer Areal – Süd“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in zentraler Lage durch Umnutzung und Innenverdichtung geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von
- der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
- dem Umweltbericht nach § 2a BauGB,
- der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
- der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von
- der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB abgesehen wird.
Das Bebauungsplangebiet liegt zentral nahe des historischen Kerns der Stadt Murrhardt begrenzt durch die Theodor-Heuss-Straße und den Obermühlenweg sowie die Murr. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans von rund 7.800 m² ist im nachfolgenden Planausschnitt mit einer schwarzen unterbrochenen Linie dargestellt:
Maßgebend ist die Planzeichnung mit Textteil und Begründung, Stand 01.07.2024, gefertigt vom Planungsbüro ARP, Stuttgart sowie die Darstellung der Umweltbelange als unselbstständiger Teil der Begründung vom Büro Blank, Stuttgart, vom 01.07.2024.
Den Unterlagen sind beigefügt:
Die Schallimmissionsprognose vom 19.06.2024, die Artenschutzrechtliche Prüfung zu Vögeln und Fledermäusen vom 25.09.2023, die Standortvorschläge für die Aufhängung von Nistkästen als artenschutzrechtlicher Ausgleich vom 25.06.2024, die orientierende Untersuchung nach BBodSchV vom 31.05.2021, Angaben zum Altstandort vom 01.07.2024, Ergänzung zur Baugrunduntersuchung vom 25.06.2024 sowie das Sachverständigengutachten zur Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Hochwasserabfluss der Murr Stand Februar 2023.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans mit den aufgeführten Bestandteilen kann vom 19.08.2024 bis 20.09.2024 – je einschließlich – im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden.
www.murrhardt.de/schweizerareal
Der Entwurf des Bebauungsplans mit den oben aufgeführten Bestandteilen liegt zudem vom
Montag, 19.08.2024 bis Freitag 20.09.2024
je einschließlich – öffentlich aus und kann von jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) im Erdgeschoss des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 vereinbart werden.
Folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:
Abwägungstabelle § 4 Abs. 1 BauGB
Standortvorschläge Artenschutz
Hinweis:
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, wird um Angabe von Name und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen könne bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Umweltbelange:
Der Bebauungsplan „Schweizer Areal – Süd“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Nachverdichtung/ Umnutzung von Flächen im Innenbereich) aufgestellt. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Durch den Bebauungsplan werden keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete beeinträchtigt. Es besteht auch keine Pflicht zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallbetrieb). Eine Artenschutzrechtliche Prüfung zu Vögeln und Fledermäusen ist erfolgt und liegt zur Einsichtnahme bei. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG können bei Berücksichtigung geeigneter Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Murrhardt, den 10.08.2024
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister