Amtliche Bekanntmachung

Grüner Wildwuchs


Im Herbst ist bei vielen wieder verstärkt Gartenarbeit angesagt, um den Garten winterfest zu machen. Hierbei sollte auch an die Grundstückumfriedung gedacht werden, die evtl. mit Hecken, Büschen oder Bäumen stark in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Durch diesen Wildwuchs sind Straßen, Geh- und Radwege nur noch eingeschränkt benutzbar. Grundstücksbesitzer sind deshalb verpflichtet Ihre Hecken, Büsche und Bäume soweit zurück zu schneiden, dass sich Fußgänger und Fahrzeuge ungehindert im Verkehrsraum bewegen können. Ein sogenanntes Lichtraumprofil legt bestimmte Maße und Sicherheitsabstände zu Straßen, Geh- und Radwegen fest, die unbedingt einzuhalten sind. So muss der freie Raum über der Straße mindestens 4,50 Meter betragen, über Gehwegen mindestens 2,50 Meter und neben Straßen ohne Gehweg mindestens 50 Zentimeter. Neben Gehwegen müssen Hecken, Sträucher und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in den Gehweg ragen. Seitliche Sicherheitsabstände gibt es neben Gehwegen nicht. Kommt es wegen nicht eingehaltenem Lichtraumprofil zu Schäden an Fahrzeugen oder zu Verletzungen bei Fußgängern, zum Beispiel durch Äste, haftet der Grundstücksbesitzer.

Lichtraumprofil

^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Amt für Ordnung und Soziales